Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Angriff auf medizinisches Fachpersonal im öffentlichen Gesundheitswesen von Murcia innerhalb von 30 Tagen nach dem Vorfall angezeigt werden muss. Gemäß Artikel 30.2 des durch das Organische Gesetz 4/1982 verabschiedeten Statuts wird bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 15.000 EUR festgesetzt. Das Sanktionsverfahren unterliegt dem Rahmen des Gesundheitsverwaltungsrechts.
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art. 30.2 del Estatuto aprobado por Ley Orgánica 4/1982, de 9 de junio
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Die Betroffenen (medizinisches Fachpersonal) müssen Angriffe innerhalb von 30 Tagen anzeigen, andernfalls verlieren sie den Anspruch auf eine Sanktion. Die Gesundheitsbehörden in Murcia müssen Ermittlungen schneller einleiten. Bürger, die Angriffe bezeugen, können die Anzeige verlangen, haben jedoch keinen Anspruch auf eine direkte Sanktion. Das Höchstbußgeld von 15.000 EUR findet Anwendung auf diejenigen, die die Anzeigepflicht verletzen (Art. 30.2 des Statuts).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar denuncia de agresión a profesionales sanitarios en un plazo de 30 días | art. 30.2 del Estatuto aprobado por Ley Orgánica 4/1982, de 9 de junio | 30 días |
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