Die Verordnung TED/602/2026 legt fest, dass Unternehmen des Metallsektors (Tarifvertrag) in A Coruña während der Streiks am 16., 17., 30. Juni und 2. Juli Mindestdienstleistungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Anlagen aufrechterhalten müssen (Art. 2). Diese Anforderung leitet sich aus dem Königlichen Erlass 1170/1988 ab, der die erforderlichen Mindestdienstleistungen in Streiksituationen definiert (Art. 1 und 2).
Gilt für dieses Profil
art. 1
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Unternehmen des Metallsektors in A Coruña müssen während des gesamten Streiks, einschließlich Nachtschichten, Mindestdienstleistungen zur Gewährleistung der Sicherheit aufrechterhalten (Art. 2). Die durch den Gewerkschaftstarifvertrag betroffenen Arbeitnehmer dürfen ihre Funktionen nicht unterbrechen. Die Unternehmen tragen die Kosten für die Aufrechterhaltung des Mindestbetriebs, was die Rentabilität an Streiktagen beeinträchtigen kann. Der Anwendungszeitraum reicht bis zum 2. Juli 2026 (Art. 1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Mantener servicios mínimos durante las jornadas de huelga | art. 1 |
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