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BOE-A-2026-13004 ·15. Juni 2026 ·Ley critical
Steuerrecht

Regierung der Kanarischen Inseln verpflichtet sich zur Aufhebung von Artikel 56.4 des Haushaltsgesetzes 9/2025

Die Bilaterale Kooperationskommission zwischen dem Staat und den Kanarischen Inseln hat vereinbart, dass die Regierung der Kanarischen Inseln die Aufhebung von Artikel 56.4 des Haushaltsgesetzes 9/2025 vom 23. Dezember vorantreiben wird. Dies erfolgt als Teil der Lösungen für legislative Diskrepanzen (Art. 56, Zusatzbestimmung 44). Ziel der Änderung ist die Angleichung der regionalen Rechtsvorschriften an den staatlichen Haushaltsrahmen.

In 2 Punkten

  1. Die Regierung der Kanarischen Inseln muss die Aufhebung von Artikel 56.4 des Haushaltsgesetzes 9/2025 vorantreiben (art. 56, apartado 4)
  2. Die Diskrepanz wird durch die Verpflichtung zur Gesetzesänderung gelöst, nicht durch eine administrative Anpassung (art. 56, disp. ad. 44ª)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con actividad en Canarias
  • Que operen bajo presupuestos sujetos a revisión por la Comunidad Autónoma

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que tengan actividades en Canarias y que estén sujetos a presupuestos administrativos

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de gran tamaño con operaciones en Canarias y presupuestos administrativos

Wie es Betroffene betrifft

Die Regierung der Kanarischen Inseln muss die Gesetzesänderung zur Aufhebung von Artikel 56.4 des Haushaltsgesetzes 9/2025 vorantreiben (Art. 56, Zusatzbestimmung 44). Die Änderung wirkt sich direkt auf die Struktur des regionalen Haushalts aus und kann die Finanzverwaltung der lokalen Behörden beeinflussen. Es gibt keine unmittelbaren Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor oder die Bürger, jedoch besteht eine ausstehende Verpflichtung zur Gesetzesreform.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y ajustar presupuestos para cumplir con los nuevos límites de gasto acuerdo de 19 de mayo de 2026 30 días desde la publicación en el BOE

Zeitlinie

2026-06-15pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-15vigorInkrafttreten (Resolución de 20 de mayo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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