Das Gesetz 7/2025 ändert den Artikel 36.4 und die zusätzliche Bestimmung 1 des Gesetzes 1/2018, um Bürgern die Einreichung von Gesetzesinitiativen zu ermöglichen. Die Frist für die Einreichung beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung im BOE (Art. 36.4). Diese Änderung erweitert das Recht auf Bürgerbeteiligung am autonomen Gesetzgebungsprozess.
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Bürger können nun autonome Gesetzgebungsprozesse in Kantabrien einleiten, wobei die Frist 30 Tage ab der Veröffentlichung im BOE beträgt (Art. 36.4). Die Verwaltungen von Kantabrien müssen Kanäle für den Empfang und die Bewertung dieser Initiativen einrichten. Der Prozess verursacht keine direkten Kosten, führt jedoch zu einem höheren Verwaltungsaufwand bei der Prüfung der Vorschläge. Die 30-Tage-Frist ist entscheidend für die Wirksamkeit des Initiativrechts.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar iniciativa legislativa ante la Administración de Cantabria | art. 36.4 | 30 días desde la publicación en el BOE |
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