Die Verordnung TDF/563/2026 ändert die Förderrichtlinien für Technologieprogramme, insbesondere die Präambel sowie die Artikel 1, 3, 4 und die Anhänge I und XI.C der Verordnung TDF/1461/2023. Die Anforderungen an das Datenmanagement werden erweitert und für teilnehmende Unternehmen eine Anpassungsfrist von drei Monaten festgelegt. Die Änderung betrifft unmittelbar die Art der Einreichung und Verwaltung von Datenbanken in Programmen zur technologischen Entwicklung und wissenschaftlichen Forschung.
Gilt für dieses Profil
preámbulo
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
preámbulo
Gilt für dieses Profil
preámbulo
Unternehmen, die an Technologie- oder wissenschaftlichen Forschungsprogrammen teilnehmen, müssen ihre Datenbank-Managementsysteme innerhalb von drei Monaten aktualisieren. Verstöße können Bußgelder von bis zu 15.000 EUR pro nicht angepasstem Fall nach sich ziehen. Öffentliche Verwaltungen und Verwalter europäischer Mittel fordern nun die Einhaltung der neuen Datenstandards. Der Industrie- und Technologiesektor ist durch die Compliance-Anforderungen der Anhänge I und XI.C unmittelbar betroffen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar sistemas de gestión de bases de datos según los nuevos anexos I y XI.C | art. 1, 3, 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar cumplimiento de los requisitos de presentación de datos en programas de ayudas tecnológicas | preámbulo | 3 meses desde entrada en vigor |
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