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BOE-A-2026-12151 ·5. Juni 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Eigentümer von Ferienunterkünften: Nachweis von Lizenz oder Verantwortlichkeitserklärung zur Erlangung der Registriernummer zwingend erforderlich

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit bestätigt, dass die Grundbuchämter befugt sind, die Registriernummer für Kurzzeitvermietungen zuzuweisen (Art. 2). Um diese Nummer zu erhalten, ist der Nachweis der Berechtigung (Lizenz, Genehmigung oder Visum) oder alternativ die Verantwortlichkeitserklärung sowie das fruchtlose Verstreichen der gesetzlichen Fristen zwingend erforderlich (Art. 9 Nr. 5 RD 1312/2024). Ohne diese Registriernummer darf die Immobilie nicht auf Plattformen für die Kurzzeitvermietung angeboten werden.

In 2 Punkten

  1. Der Nachweis einer Lizenz oder einer Verantwortlichkeitserklärung ist für die Zuweisung der Registriernummer obligatorisch (Art. 9 Nr. 5 RD 1312/2024). (art. 9.5.º)
  2. Ohne die einheitliche Registriernummer darf die Immobilie nicht auf Online-Plattformen für die Kurzzeitvermietung angeboten werden (Art. 2). (art. 2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Propietarios de viviendas destinadas al alquiler de corta duración turístico

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Einschränkung der Vermietungsfreiheit für Immobilienbesitzer, die keine gültige Lizenz oder entsprechende behördliche Dokumentation vorlegen können; Risiko der Nichtvermarktbarkeit auf Online-Plattformen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Acreditar ante el Registro la licencia municipal o la declaración responsable de actividad turística art. 9.5.º RD 1312/2024

Zeitlinie

2026-06-05pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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