Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit bestätigt die Aussetzung der Eintragung einer Kaufurkunde über einen ungeteilten Achtelanteil eines ländlichen Grundstücks in Chiclana de la Frontera. Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen in Verbindung mit dem Anschein einer Erschließung und dem Fehlen einer Parzellierungsgenehmigung eine verdeckte illegale Parzellierung darstellt. Es wird hervorgehoben, dass das Vorhandensein mehrerer Kaufurkunden über Anteile desselben Grundstücks ohne Zuweisung einer individuellen Nutzung ein Indiz für den Betrug zur Parzellierung von nicht bebaubarem Boden ist.
Gilt für dieses Profil
Hechos II
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Hechos II
Die Entscheidung stärkt die Kontrolle gegen die illegale Aufteilung von ländlichen Flächen durch den Verkauf von Miteigentumsanteilen und setzt ein klares Signal gegen die Umgehung von Bebauungsbeschränkungen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Acreditar licencia municipal de parcelación o declaración de innecesariedad para inscribir cuotas indivisas | art. 78 del Real Decreto 1093/1997 | |
| Aportar cédula de calificación urbanística municipal si se pretende inscribir como urbano basándose en el Catastro | Hechos II |
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