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BOE-A-2026-11851 ·3. Juni 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Bürger in Baskenland können Zugang zu öffentlichen Informationen fordern: Neue Bestimmung zur Gesetz 1/2012 mit 30-tägiger Antwortfrist

Das Gesetz 3/2026 fügt der Gesetz 1/2012 über den Zugang zu Informationen eine zusätzliche Bestimmung hinzu, die eine Frist von 30 Tagen für die Beantwortung von Anträgen auf Zugang zu öffentlichen Daten festlegt (zusätzliche Bestimmung 7). Diese Frist gilt für alle Bürger, die einen formellen Antrag stellen. Die Regelung basiert auf dem Statut der Autonomen Gemeinschaft Baskenland (Art. 10.2, 6 und 24 der LO 3/1979).

In 2 Punkten

  1. Anträge auf Zugang zu öffentlichen Informationen werden innerhalb von 30 Tagen beantwortet (disp. adic. 7)
  2. Gilt für alle Bürger im Baskenland (art. 10.2, 6 y 24 de LO 3/1979)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con sede en el País Vasco que requieran acceso a información pública

disp. adic. 7

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos con sede en el País Vasco que soliciten información pública

disp. adic. 7

Gilt für dieses Profil

  • Solicitantes de acceso a información pública en el País Vasco

disp. adic. 7

Wie es Betroffene betrifft

Bürger können Anträge auf Zugang zu öffentlichen Informationen mit der Garantie einer Antwort innerhalb von 30 Tagen stellen (zusätzliche Bestimmung 7). Die öffentlichen Verwaltungen des Baskenlandes müssen innerhalb dieser Frist antworten, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Die Änderung verbessert die Transparenz und das Recht auf Datenzugang, insbesondere bei Stellen, die zuvor keine klaren Antwortmechanismen hatten. Die Frist gilt für alle Antragsteller, unabhängig von Sektor oder Institution.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud formal de acceso a información pública en el País Vasco disp. adic. 7 30 días desde la recepción de la solicitud

Zeitlinie

2026-06-03pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-25vigorInkrafttreten (publicada en el BOPV núm. 96, de 25 de mayo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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