Mit dem Erlass 55/2026 wird die Änderung des Ortsnamens von Ráfol de Salem zu Ràfol de Salem in der valencianischen Schreibweise genehmigt. Das Verfahren basiert auf dem Beschluss der Gemeinderatssitzung und der Bescheinigung der Namenseinzigkeit durch die Generaldirektion (Art. 21.1 Gesetz 8/2010 und Erlass 69/2017). Die Änderung erfolgt nach Abschluss des öffentlichen Informationsverfahrens ohne eingegangene Einwendungen.
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.
Gemeinden der Comunidad Valenciana, die eine Namensänderung beantragen, müssen das öffentliche Informationsverfahren durchlaufen und die Genehmigung des Consell abwarten. Das Verfahren betrifft keine Privatpersonen oder Unternehmen, erfordert jedoch eine administrative Aktualisierung in den offiziellen Registern. Die Frist für die öffentliche Bekanntmachung beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung der Bekanntmachung (Art. 21.1 Gesetz 8/2010).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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