Die Verordnung APA/530/2026 ändert die Verordnung APA/142/2026 durch die Hinzufügung des neuen Abschnitts 7 bis. Dieser legt eine Frist von 30 Tagen ab dem 30. Mai 2026 fest, innerhalb derer Betroffene Reparaturanträge für Schäden durch extreme Wetterereignisse in Andalusien und Extremadura einreichen können (Art. 7 bis). Diese Frist stellt eine Erweiterung des Verwaltungsverfahrens gegenüber der bisherigen Regelung dar, die keine zeitliche Begrenzung für die Antragstellung vorsah.
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art. 7 bis
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Landwirte und Erzeuger, die von Überschwemmungen oder Wetterschäden in Andalusien und Extremadura betroffen sind, müssen ihre Reparaturanträge innerhalb der 30 Tage nach dem 30. Mai einreichen. Die Regionalverwaltungen müssen die Anträge innerhalb der festgelegten Frist bearbeiten. Berater und Dienstleister müssen ihre Mandanten über die neue Frist informieren und sicherstellen, dass die Einreichungsbedingungen erfüllt werden. Empfänger, die den Antrag nicht innerhalb der Frist stellen, riskieren den Verlust ihres Anspruchs auf die Förderung.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de reparación dentro de los 30 días siguientes al 30 de mayo de 2026 | art. 7 bis | 30 días desde el 30 de mayo de 2026 |
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