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BOE-A-2026-11472 ·28. Mai 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gemeinde Valdeavellano muss Fortbildungsplan innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung vorlegen

Durch den Königlichen Erlass 412/2026 wird Artikel 6 des RD 1073/2021 geändert, um die Gemeinde Valdeavellano zur Vorlage eines detaillierten Fortbildungsplans zu verpflichten. Dieser Plan muss Aktivitäten, Ziele und einen Zeitplan enthalten. Die Regelung erfolgt im Rahmen der Artikel 22.2.c) und 28 des Gesetzes 38/2003 über Kultur und Freizeit. Die Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der Änderung des genannten Gesetzestextes.

In 2 Punkten

  1. Die Gemeinde Valdeavellano muss einen detaillierten Fortbildungsplan vorlegen (art. 6)
  2. Der Plan muss Aktivitäten, Ziele und einen Zeitplan enthalten (art. 6)

Wen betrifft es

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Wie es Betroffene betrifft

Die Gemeinde Valdeavellano muss innerhalb von 30 Tagen einen detaillierten Fortbildungsplan erstellen und vorlegen (Art. 6). Die Kommunalverwaltung trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzten Fristen. Es ergeben sich keine Auswirkungen für Unternehmen, Privatpersonen oder andere Gemeinden. Die Änderung betrifft ausschließlich das interne Management der Gemeinde Valdeavellano im Bereich der Fortbildungsaktivitäten.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar el proyecto de actividades formativas en el Espacio Valdeavellano dentro de 30 días art. 6 30 días

Zeitlinie

2026-05-28pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-29vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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