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BOE-A-2026-11283 ·25. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Iberia-Flugpersonal: Drei Monate Frist für neue Gehaltstabellen 2025

Die Resolution vom 11. Mai 2026 veröffentlicht die endgültige Vereinbarung zur Gehaltsanpassung für das Jahr 2025 des XVIII. Tarifvertrags von Iberia Líneas Aéreas de España, SA, Operadora, SU und deren Kabinenpersonal. Die Vereinbarung erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Für die anwendenden Unternehmen wird eine Frist von drei Monaten für die Umsetzung festgelegt.

In 2 Punkten

  1. Anwendung der neuen Gehaltstabellen für 2025 (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Dreimonatige Frist für die Umsetzung (Resolución de 11 de mayo de 2026)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Wie es Betroffene betrifft

Das Kabinenpersonal von Iberia Líneas Aéreas de España, SA, Operadora, SU sowie deren direkte Vertragspartner profitieren von den neuen Gehaltstabellen für 2025. Die Unternehmen müssen die Gehaltszahlungen innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung anpassen. Für andere Sektoren oder Arbeitnehmer außerhalb dieses Tarifvertrags ergeben sich keine Änderungen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las nuevas tablas salariales del 2025 para tripulantes de cabina de pasajeros art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-05-25pubVeröffentlichung im BOE
2026-08-25vigorInkrafttreten (Resolución de 11 de mayo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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