Die Bilaterale Kooperationskommission zwischen dem Staat und den Balearen hat beschlossen, Verhandlungen aufzunehmen, um Unstimmigkeiten zu lösen, die sich aus dem Gesetz 1/2026 zur Aufhebung des Gesetzes 2/2018 über das demokratische Gedächtnis und die Anerkennung ergeben. Diese Vereinbarung wird im BOE im Rahmen der territorialen Koordinierung gemäß Artikel 33 des Organischen Gesetzes 2/1979 veröffentlicht. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis des anwendbaren Rechtsrahmens zu erreichen.
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Die öffentlichen Verwaltungen und die Autonome Gemeinschaft der Balearen müssen Verhandlungsprozesse einleiten, um Divergenzen bei der demokratischen Anerkennung zu lösen. Die an der Verwaltung der historischen Erinnerung beteiligten Akteure könnten mit Änderungen der rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeiten konfrontiert werden. Berater im Territorialrecht sollten die Ergebnisse der Verhandlungen genau verfolgen, da diese künftige legislative oder administrative Entscheidungen beeinflussen könnten.
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