Durch den Königlichen Erlass 407/2026 wird Oksana Selekhmeteva die spanische Staatsangehörigkeit durch Verleihung (carta de naturaleza) mit Zivilrecht des Gemeinrechts (vecindad civil de Derecho común) erteilt. Die Entscheidung erfolgt aufgrund außergewöhnlicher Umstände nach Beratung durch das Ministerrat (Art. 1). Die Rechtswirkungen richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1). Die Verleihung erfolgt am 20. Mai 2026.
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Keine Auswirkungen auf Unternehmen, Privatpersonen oder Wirtschaftssektoren. Die Maßnahme betrifft ausschließlich den Einzelfall von Oksana Selekhmeteva, die die spanische Staatsangehörigkeit mit Zivilrecht des Gemeinrechts erwirbt. Es entstehen keine Verpflichtungen oder Änderungen im allgemeinen rechtlichen Rahmen der Staatsangehörigkeit.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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