Das Dekret-Gesetz 6/2025 ändert Art. 86 und die Übergangsbestimmung 7 des Gesetzes 4/2017 sowie die Übergangsbestimmung 2.1 des Gesetzes 4/2022, um die Regelungen zu geschützten Naturräumen und das Genossenschaftsrecht anzupassen. Die Änderung gilt für Genossenschaften auf den Kanarischen Inseln mit einer Übergangsfrist bis zum 31. März 2026 (Art. 86 und Übergangsbestimmung 7).
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Genossenschaften auf den Kanarischen Inseln müssen ihre Management- und Compliance-Strukturen im Hinblick auf den Schutz geschützter Naturräume aktualisieren. Die Anpassungsfrist beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten (Art. 86). Die regionalen Verwaltungen müssen ihre Flächennutzungsregister überprüfen. Das Risiko bei Nichteinhaltung umfasst den Verlust der Validierung von Tätigkeiten in Schutzgebieten.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Adaptar el artículo 86 y la disposición transitoria 7 de la Ley 4/2017 dentro de 6 meses | art. 86 y disp. trans. 7 de la Ley 4/2017 | 6 meses |
| Revisar la disposición transitoria 2.1 de la Ley 4/2022 para cumplir con los nuevos requisitos | disp. trans. 2.1 de la Ley 4/2022 | 6 meses |
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