Die Resolution vom 13. April 2026 veröffentlicht die Aktualisierung der Gehaltstabellen des XIX. staatlichen Kollektivvertrags für Beratungs-, IT- und Marktforschungsunternehmen. Die Änderung basiert auf den Artikeln 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie auf dem Real Decreto 713/2010. Unternehmen müssen ihre Gehaltsstrukturen innerhalb der festgelegten Frist gemäß den neuen Tabellen anpassen.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del texto refundido aprobado por Real Decreto Legislativo 2/2015
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Unternehmen aus den Bereichen Beratung, Informationstechnologie und Marktforschung müssen ihre Gehaltstabellen innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Inkrafttreten aktualisieren (Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015). Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten neue Gehaltsreferenzen. Die Behörden müssen die Tabellen im BOE sowie auf ihren digitalen Plattformen veröffentlichen. Die Anpassungsfrist beträgt 3 Monate ab Veröffentlichung der Resolution.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar salarios según las nuevas tablas salariales del XIX Convenio Colectivo | art. 90.2 y 3 del texto refundido aprobado por Real Decreto Legislativo 2/2015 | 3 meses desde la publicación |
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