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KMU mit hohem F&E-Aufwand können staatliche Darlehen ohne Sicherheiten stunden

Mit der Veröffentlichung der Verordnung PJC/808/2026 vom 30. Juli hat die spanische Regierung die Modalitäten für den Zahlungsaufschub und die Ratenzahlung von staatlichen Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hoher Forschungs- und Entwicklungsintensität (F&E) präzisiert. Diese Regelung ermöglicht es betroffenen Unternehmen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, ohne dass sie zusätzliche Sicherheiten hinterlegen müssen, sofern sie die entsprechenden Kriterien erfüllen.

Was sich ändert

Die Verordnung PJC/808/2026 konkretisiert das Verfahren, durch das KMU, die in staatlichen Programmen für Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E+I) gefördert wurden, finanzielle Entlastung finden können. Der entscheidende Punkt ist die Möglichkeit der Dispensa de garantía (Befreiung von der Sicherheitsleistung). Normalerweise erfordert ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung bei staatlichen Forderungen die Hinterlegung von Sicherheiten, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu minimieren.

Durch diese neue Regelung wird jedoch ein spezifischer Mechanismus etabliert, der es Unternehmen erlaubt, die Rückzahlung der Kreditraten aufzuschieben oder in kleinere Teilbeträge zu zerlegen, ohne dass neue Vermögenswerte als Garantie dienen müssen. Dies ist insbesondere für Unternehmen in Sektoren mit langen Innovationszyklen von Bedeutung. Um diesen Status zu legitimieren, sieht die Verordnung vor, dass das Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Universitäten ein spezifisches Zertifikat ausstellt. Dieses Dokument bestätigt sowohl den Status des Unternehmens als auch die Berechtigung der spezifischen Schulden für dieses Verfahren.

Kontext

Die staatliche Politik zur Förderung von wissenschaftlich-technischer Forschung und Innovation in Spanien basiert seit Jahrzehnten auf nationalen Plänen, wie den PEICTI (Pläne Estatales de Investigación Científica y Técnica y de Innovación). Ein wesentliches Instrument dieser Förderung sind rückzahlbare Darlehen zu Konditionen, die deutlich unter dem Marktniveau liegen. Diese Darlehen sollen die private Investition stimulieren und die technologische Reife von Projekten mit hohem wissenschaftlichem Potenzial unterstützen.

Allerdings bringen gerade Projekte im Bereich der Hochtechnologie, wie etwa in der Biotechnologie, spezifische Risiken mit sich: Hohe Kapitalanforderungen, lange Zeiträume bis zur Marktreife und eine starke Abhängigkeit von öffentlichen Finanzierungsmechanismen. Die aktuelle geopolitische Lage und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Volatilitäten haben die Liquidität vieler dieser Unternehmen zusätzlich unter Druck gesetzt. Die Verordnung PJC/808/2026 knüpft somit an frühere Regelungen (wie die Verordnung PCM/519/2020) an, um das Instrumentarium zur Bewältigung dieser vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten zu modernisieren und an die aktuelle Struktur der Ministerien anzupassen.

Wer ist betroffen und wie?

Die Regelung ist sehr spezifisch gefasst und richtet sich nicht an alle Unternehmen oder Einzelunternehmer, sondern an eine klar definierte Gruppe:

  • KMU (Pequeñas y Medianas Empresas): Nur Unternehmen, die den Status eines KMU besitzen und eine hohe Investitionsintensität im Bereich F&E+I nachweisen können, sind anspruchsberechtigt. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die Darlehen aus den staatlichen Programmen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen oder zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Transfers erhalten haben.
  • Unternehmen in Hochtechnologiesektoren: Besonders betroffen sind Akteure in der Biotechnologie oder anderen Forschungsfeldern, bei denen die Rückzahlung der Darlehen aufgrund der langen Validierungsphasen der Technologie erschwert wird.
  • Nicht betroffen: Großunternehmen, Einzelunternehmer (Autónomos) und Unternehmen ohne Bezug zu den spezifischen staatlichen F&E-Förderprogrammen können dieses Verfahren nicht nutzen.

Für die betroffenen KMU bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Sie können ihre Cashflow-Planung optimieren, ohne ihre operativen Vermögenswerte durch Garantien zu belasten, was wiederum die Kreditwürdigkeit für andere private Finanzierungen schützt.

Was zu tun ist und wann

Um die Vorteile der Verordnung PJC/808/2026 nutzen zu können, müssen Unternehmen einem zweistufigen Prozess folgen. Es gibt keine starre allgemeine Frist für die Antragstellung, aber die rechtzeitige Reaktion auf drohende Liquiditätsengpässe ist entscheidend:

  • Schritt 1: Zertifizierung einholen. Das Unternehmen muss beim Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Universitäten ein Zertifikat beantragen. Dieses Zertifikat ist das zentrale Dokument, das die Eignung des Unternehmens und die Berechtigung der Schulden bestätigt. Ohne dieses Dokument ist ein Antrag auf Zahlungsaufschub ohne Sicherheiten nicht möglich.
  • Schritt 2: Antrag bei der Finanzbehörde stellen. Sobald das Zertifikat vorliegt, muss es zusammen mit der erforderlichen Dokumentation bei der zuständigen Delegación de Economía y Hacienda eingereicht werden. Hier wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten tatsächlich vorübergehender Natur sind und die zukünftige Tragfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist, gemäß den Anforderungen der allgemeinen Erhebungsvorschriften (Reglamento General de Recaudación).

Wir empfehlen allen betroffenen Unternehmen, die finanzielle Situation frühzeitig zu analysieren und die Zertifizierung vorzubereiten, bevor eine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Für eine detaillierte Bewertung der individuellen Situation und der Dokumentationspflichten sollten Sie die entsprechende Fachabteilung von BMC konsultieren.

Haeufige Fragen

Kann ich als Einzelunternehmer (Autónomo) diesen Aufschub beantragen?
Nein, die Verordnung PJC/808/2026 richtet sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hoher F&E-Intensität.
Was ist der größte Vorteil dieses Verfahrens?
Der wichtigste Vorteil ist die 'Dispensa de garantía', also die Möglichkeit, Zahlungen aufzuschieben, ohne zusätzliche Sicherheiten oder Vermögenswerte hinterlegen zu müssen.
Welches Dokument ist für den Antrag zwingend erforderlich?
Sie benötigen eine offizielle Zertifizierung des Ministeriums für Wissenschaft, Innovation und Universitäten, die Ihren Status und die Berechtigung der Schulden bestätigt.
Gilt dies für alle Arten von staatlichen Darlehen?
Nein, es gilt nur für Darlehen aus bestimmten Ausschreibungen der staatlichen Programme für Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E+I).
Muss ich nachweisen, dass meine finanziellen Probleme vorübergehend sind?
Ja, die Finanzbehörde prüft anhand der eingereichten Dokumentation, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorübergehender Natur sind und die zukünftige Überlebensfähigkeit des Unternehmens gesichert ist.
Wo muss ich den Antrag einreichen?
Nach Erhalt der Zertifizierung müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Delegación de Economía y Hacienda einreichen.
Technisches Datenblatt der Bestimmung
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