Berufstätige mit Kammerzwang bleiben im System der Sozialversicherung gebunden
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes 2/2026 vom 29. Juli im BOE (BOE-A-2026-16653) hat der spanische Gesetzgeber die Bestimmungen des Real Decreto Legislativo 8/2015 zur Anpassung der Behandlung alternativer Mutualidades präzisiert. Diese gesetzliche Maßnahme dient der rechtlichen Klarstellung des Versicherungsschutzes für freiberufliche Berufsträger, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit einer obligatorischen Kammerzugehörigkeit unterliegen.
Was sich ändert
Die wesentliche Änderung der Ley 2/2026 betrifft die formale Konsolidierung des Versicherungsmodells für Kammermitglieder. Gemäß dem Präambel I des Gesetzes wird klargestellt, dass die Einordnung in das RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) für diese Berufsgruppen obligatorisch und auf individueller Basis erfolgt. Dies stellt eine endgültige Abkehr von den historischen Modellen der kollektiven oder freiwilligen Integration dar, die in der Vergangenheit unter verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen existierten.
Ein entscheidender Punkt der Neuregelung ist die Anerkennung der Persistenz der sogenannten alternativen Mutualidades. Für jene Berufsverbände oder Kammern, die sich bereits vor Inkrafttreten der einschlägigen Gesetze (insbesondere vor der Ley 30/1995) für ein privates Vorsorgesystem entschieden hatten, bleibt dieses Modell bestehen. Die Ley 2/2026 stellt sicher, dass diese bereits etablierten Strukturen der privaten Absicherung, die auf dem Gesetz über freie Mutualidades von 1941 basieren, nicht durch die allgemeine Pflicht zur Einzelversicherung im staatlichen System aufgehoben werden (Art. Präambel I).
Kontext
Um die Tragweite dieser Norm zu verstehen, muss man die historische Entwicklung der spanischen Sozialversicherung in Spanien (Seguridad Social) betrachten. Ursprünglich war die Einbeziehung von Selbstständigen in das System nicht unmittelbar und einheitlich erfolgt. Ein wesentliches Hindernis für die Aufnahme von freiberuflichen Berufsträgern war die frühere Pflicht zur Mitgliedschaft in der damaligen Gewerkschaftsorganisation (Organización Sindical), was eine Integration in das damalige System verhinderte.
Erst mit der Abschaffung der obligatorischen Gewerkschaftsmitgliedschaft durch das Real Decreto-ley 31/1977 und der anschließenden Reform durch das Real Decreto 2504/1980 wurde der Weg geebnet, dass Berufsverbände die Versicherung ihrer Mitglieder beantragen konnten. Viele Kammern wählten jedoch den Weg der privaten Absicherung über Mutualidades, um eine spezifischere soziale Absicherung zu gewährleisten. Die Ley 30/1995 leitete schließlich den Paradigmenwechsel ein, indem sie die individuelle und obligatorische Einordnung in das RETA festlegte, es sei denn, ein Kollektiv war bereits zuvor durch eine kollektive Entscheidung in ein anderes System integriert worden. Die aktuelle Ley 2/2026 dient nun dazu, diese komplexe rechtliche Historie im Text des Real Decreto Legislativo 8/2015 sauber abzubilden und die Rechtsklarheit für die betroffenen Berufsträger zu erhöhen.
An wen es sich richtet und wie
Die Auswirkungen der Norm sind spezifisch auf bestimmte Profile innerhalb der spanischen Erwerbsstruktur zugeschnitten:
- Freiberufler (Autónomos): Dies ist die primär betroffene Gruppe. Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, für die eine Eintragung in eine Berufskammer (Colegio Profesional) gesetzlich vorgeschrieben ist, bestätigt die Norm Ihre Verpflichtung zur individuellen Versicherung im RETA. Sie können nicht mehr als Teil eines kollektiven Systems agieren, sofern Ihre Kammer nicht bereits vor den einschlägigen Reformen ein privates System etabliert hat.
- Berufsverbände und Kammern: Die Kammern selbst sind als Verwaltungseinheiten betroffen, da die gesetzliche Grundlage für die Existenz ihrer alternativen Mutualidades (basierend auf dem Gesetz von 1941) nun explizit im Kontext der Sozialversicherungsreform bestätigt wird. Dies bietet Rechtssicherheit für die Fortführung privater Vorsorgemodelle.
- Unternehmen (PYMES/Großunternehmen): Für Unternehmen, die freiberufliche Dienstleister beauftragen, hat diese Norm keine direkten operativen Auswirkungen, außer dass die korrekte Versicherungsqualität der beauftragten Selbstständigen durch die Einhaltung der obligatorischen RETA-Einordnung sichergestellt wird.
Was zu tun ist und wann
Da die Ley 2/2026 primär eine konsolidierende und klarstellende Funktion hat, ergeben sich für die meisten Betroffenen keine unmittelbaren Handlungszwänge oder neuen Fristen. Es handelt sich um eine rechtliche Festschreibung des Status quo für die verschiedenen Versicherungssysteme.
- Überprüfung des Versicherungsstatus: Freiberufler, die unsicher sind, ob sie unter das RETA-System oder unter eine alternative Mutualidade fallen, sollten ihren aktuellen Versicherungsstatus prüfen.
- Dokumentation: Für Kammern, die das Modell der privaten Vorsorge nutzen, ist die rechtliche Absicherung durch diese Norm ein wichtiger Bestandteil ihrer Compliance-Dokumentation.
Wir empfehlen, im Falle von Unklarheiten bezüglich der persönlichen Versicherungsform oder der Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge den konkreten Fall mit den Experten von BMC zu bewerten, um eine individuelle rechtliche Einordnung vorzunehmen.
Haeufige Fragen
- Bin ich als Kammermitglied verpflichtet, mich im RETA zu versichern?
- Ja, grundsätzlich ist die Einordnung in das RETA für freiberufliche Berufsträger obligatorisch und erfolgt individuell, sofern Ihre Kammer nicht bereits ein privates Vorsorgesystem vor den gesetzlichen Änderungen etabliert hat.
- Was passiert mit den bestehenden privaten Mutualidades?
- Die Ley 2/2026 stellt sicher, dass bestehende Mutualidades, die auf dem Gesetz von 1941 basieren, als Instrument der privaten Absicherung für die entsprechenden Kammern bestehen bleiben.
- Muss ich meine Versicherung aufgrund dieses neuen Gesetzes ändern?
- In der Regel nicht. Das Gesetz dient der rechtlichen Klarstellung und Konsolidierung der bereits bestehenden Modelle der individuellen Versicherung und der alternativen Mutualidades.
- Gilt diese Regelung auch für alle Selbstständigen?
- Nein, sie betrifft spezifisch jene Selbstständigen, die für ihre Berufsausübung obligatorisch einer Berufskammer angehören müssen.
- Was ist der Unterschied zwischen kollektiver und individueller Versicherung in diesem Kontext?
- Früher konnten Kammern kollektiv entscheiden; das aktuelle System sieht jedoch eine individuelle Verpflichtung im RETA vor, es sei sich, dass bereits bestehende private Strukturen vorliegen.
- Wo finde ich die Details zur gesetzlichen Grundlage?
- Die Details sind im BOE unter der ID BOE-A-2026-16653 sowie in den Änderungen des Real Decreto Legislativo 8/2015 zu finden.
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