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Immobilienunternehmen müssen die Lohnsteigerung von 3 % für 2026 umsetzen

Die Dirección General de Trabajo hat die Resolution vom 22. Juli 2026 veröffentlicht, mit der das Protokoll der Paritätischen Kommission bezüglich der Lohnstufen für die Jahre 2025 und 2026 des VIII. staatlichen Kollektivvertrags für Immobilienverwaltungs- und Vermittlungsunternehmen offiziell registriert und bekannt gemacht wurde (BOE-A-2026-17058). Diese Maßnahme formalisiert die Gehaltsstrukturen für den Sektor und schafft Rechtssicherheit über die Lohnentwicklung für die kommenden zwei Geschäftsjahre.

Was sich ändert

Der Kern dieser Resolution liegt in der endgültigen Festlegung der Gehaltsstufen, die auf den ursprünglichen Vereinbarungen des VIII. Kollektivvertrags aufbauen. Die wesentlichen Änderungen ergeben sich aus der Anwendung der im Vertrag vorgesehenen Anpassungsklauseln:

  • Festlegung der Gehaltsstufen 2025: Da die tatsächliche jährliche Inflationsrate (IPC) im Jahr 2025 laut INE bei 2,8 % lag, was unter dem im Vertrag (Artikel 28) festgelegten Schwellenwert liegt, wurden die im BOE vom 12. Juli 2025 veröffentlichten Gehaltstabellen für 2025 als endgültig bestätigt (Acuerdo Primero).
  • Einführung der Gehaltssteigerung 2026: Gemäß dem zweiten Beschluss (Acuerdo Segundo) und in Anwendung von Artikel 28 sowie der vierten Zusatzbestimmung des Kollektivvertrags, wurde eine definitive Erhöhung der Lohnstufen für das Jahr 2026 beschlossen. Diese Erhöhung beträgt exakt 3 % im Vergleich zu den Gehaltsstufen des Jahres 2025.

Diese Anpassung ist nicht optional, sondern eine direkte Folge der im Kollektivvertrag vereinbarten Mechanismen zur Sicherung der Kaufkraft der Arbeitnehmer im Immobiliensektor.

Kontext

Der spanische Arbeitsmarkt im Immobilienbereich wird durch staatliche Kollektivverträge reguliert, die zwischen Arbeitgeberverbänden (in diesem Fall FADEI) und Gewerkschaften (UGT und CCOO) ausgehandelt werden. Diese Verträge dienen dazu, die Lohnentwicklung in einem dynamischen Markt zu stabilisieren. Die vorliegende Resolution ist das Ergebnis der paritätischen Arbeit, die darauf abzielt, die Inflation (IPC) mit den Gehaltsanpassungen in Einklang zu bringen. Wenn die Inflation unter einen bestimmten Schwellenwert fällt, greifen vordefinierte Erhöhungsmechanismen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Lohnkosten für Unternehmen planbar bleiben, während die Arbeitnehmer vor den Auswirkungen einer zu geringen Anpassung an die Lebenshaltungskosten geschützt werden.

Wer ist betroffen und wie

Die Auswirkungen dieser Resolution verteilen sich auf verschiedene Akteure innerhalb des Sektors:

  • KMU (Pymes) im Immobiliensektor: Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des VIII. Kollektivvertrags fallen, sind verpflichtet, ihre Lohnbuchhaltung anzupassen. Dies bedeutet eine Erhöhung der Lohnnebenkosten um die vereinbarten 3 % für das Jahr 2026. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Gehaltsabrechnungen ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres 2026 die neuen Tabellen widerspiegeln.
  • Selbstständige (Autónomos): Selbstständige, die im Bereich der Immobilienverwaltung oder -vermittlung tätig sind und unter diesen Kollektivvertrag fallen (sofern sie Angestellte beschäftigen), müssen die neuen Gehaltsstrukturen für ihr Personal implementieren.
  • Großunternehmen: Für große Immobilienkonzerne bedeutet dies eine formale Verpflichtung zur Anpassung der Gehaltsstrukturen über alle Ebenen hinweg, von der Geschäftsführung bis zum operativen Personal, basierend auf den im Anhang der Resolution aufgeführten Gruppen.
  • Arbeitnehmer: Die Beschäftigten im Sektor erhalten durch die 3 %ige Steigerung eine garantierte Erhöhung ihres Bruttogehaltes im Vergleich zum Vorjahr, unabhängig davon, dass die Inflation (2,8 %) niedriger ausfiel.

Ein Beispiel

Um die Auswirkungen der Resolution zu verdeutlichen, betrachten wir die Gehaltsstruktur für eine Führungsposition (Grupo I, Nivel 1 - Director/a Gerente) basierend auf den Daten der Resolution:

  • Gehalt im Jahr 2025: 21.287,44 € pro Jahr (basierend auf 14 Monatsgehältern).
  • Berechnung der Erhöhung für 2026: 21.287,44 € * 1,03 (3 % Steigerung).
  • Definitives Gehalt 2026: 21.926,06 € pro Jahr.

Dieser Anstieg von 638,62 € pro Jahr pro Mitarbeiter in dieser Kategorie muss von den Arbeitgebern in die Budgetplanung für das Jahr 2026 einbezogen werden.

Was zu tun ist und wann

Unternehmen sollten die folgenden Schritte unternehmen, um die Konformität mit der Resolution zu gewährleisten:

  • Budgetanpassung: Überprüfen Sie die Lohnkostenplanung für das Geschäftsjahr 2026 unter Berücksichtigung der 3 %igen Erhöhung für alle tarifgebundenen Positionen.
  • Implementierung der Gehaltstabellen: Stellen Sie sicher, dass die Personalabteilung die im Anhang der Resolution (BOE-A-2026-17058) aufgeführten Tabellen in die Lohnsoftware übernimmt.
  • Kommunikation: Informieren Sie die Belegschaft über die endgültige Festlegung der Gehaltsstufen für 2025 und die bevorstehende Erhöhung für 2026, um Transparenz zu schaffen.

Da die Resolution die definitiven Tabellen für 2026 festlegt, ist die Umsetzung unmittelbar mit Beginn des betreffenden Kalenderjahres erforderlich. Für eine detaillierte Analyse der Auswirkungen auf Ihre spezifische Unternehmensstruktur empfehlen wir eine Beratung durch die Fachabteilung von BMC.

Haeufige Fragen

Gilt die 3 % Erhöhung für alle Mitarbeiter im Immobiliensektor?
Die Erhöhung gilt für alle Mitarbeiter, die unter den VIII. staatlichen Kollektivvertrag für Immobilienverwaltungs- und Vermittlungsunternehmen fallen, gemäß den spezifischen Gehaltstabellen der Resolution.
Warum beträgt die Erhöhung 3 %, obwohl die Inflation nur 2,8 % war?
Der Kollektivvertrag sieht vor, dass bei einer Inflation unter einem bestimmten Schwellenwert eine feste Erhöhung (in diesem Fall 3 %) angewendet wird, um die Kaufkraft zu sichern.
Ab wann müssen die neuen Gehälter für 2026 gezahlt werden?
Die neuen Gehaltstabellen gelten für das gesamte Geschäftsjahr 2026.
Müssen Unternehmen die Gehaltserhöhung rückwirkend zahlen?
Die Resolution legt die Tabellen für 2026 fest; eine Rückwirkung für 2025 ist nicht vorgesehen, da die Tabellen für 2025 bereits als endgültig bestätigt wurden.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Lohnnebenkosten?
Da das Bruttogehalt um 3 % steigt, erhöhen sich proportional auch die darauf basierenden Sozialversicherungsbeiträge und anderen arbeitsrechtlichen Kosten.
Ist diese Entscheidung bindend für alle Immobilienfirmen in Spanien?
Ja, für alle Unternehmen, die dem Anwendungsbereich des VIII. staatlichen Kollektivvertrags unterliegen, ist diese Resolution rechtlich bindend.
Technisches Datenblatt der Bestimmung
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