Unternehmen in Valencia müssen nun das neue Gesetz 3/2026 beachten
Mit der Veröffentlichung der Resolution vom 17. Juli 2026 (BOE-A-2026-17936) hat die Bilaterale Kommission für die Zusammenarbeit zwischen der allgemeinen Staatsverwaltung und der Generalitat Valencia eine entscheidende Einigung erzielt. Die Kommission hat beschlossen, die bestehenden Kompetenzstreitigkeiten bezüglich des Dekret-Ley 14/2025 vom 26. Dezember 2025 an zukünftige Verhandlungen zu verweisen, da die rechtliche Grundlage durch eine neue Gesetzgebung ersetzt wurde.
Was sich ändert
Der wesentliche Wandel besteht in der Ablösung des umstrittenen Rechtsrahmens. Gemäß dem Beschluss der Kommission (Art. I) wurde festgestellt, dass das Dekret-Ley 14/2025, welches Maßnahmen gegen Hyperregulierung und zur Beschleunigung von Verfahren vorsah, durch die neue Ley 3/2026 vom 29. Juni der Generalitat ersetzt wurde. Die Aufhebung des alten Dekrets erfolgte explizit durch die einzige Aufhebungsvorschrift 1.c) der neuen Ley 3/2026.
Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung der Artikel 23, 25, 26, 42, 45 und 83 sowie der zweiten Übergangsbestimmung des bisherigen Dekret-Ley 14/2025. Da diese Artikel Gegenstand des Kompetenzkonflikts waren, entfällt die Grundlage für den bisherigen Rechtsstreit zwischen dem Staat und der autonomen Gemeinschaft Valencia. Die Parteien haben vereinbart, dass etwaige inhaltliche Überschneidungen oder neue Diskrepanzen im Rahmen der neuen Ley 3/2026 in künftigen Verhandlungen behandelt werden müssen, anstatt den bisherigen Konflikt vor dem Verfassungsgericht weiterzuführen (Art. II).
Kontext
In der Vergangenheit kam es zu erheblichen Spannungen zwischen der Zentralregierung in Madrid und der Regionalregierung in Valencia hinsichtlich der Kompetenzverteilung bei der Regulierung von Verwaltungsabläufen. Das Dekret-Ley 14/2025 sollte eigentlich die bürokratischen Hürden senken und die Einheit des Marktes garantieren, stieß jedoch auf Widerstand des Staates, der die Kompetenzen der Generalitat in bestimmten Bereichen infrage stellte. Dieser Konflikt betraf insbesondere die Art und Weise, wie Verfahren beschleunigt und regulatorische Maßnahmen umgesetzt werden.
Durch die Verabschiedung der Ley 3/2026 hat die Generalitat Valencia versucht, die regulatorische Lücke zu schließen und einen neuen, stabilen Rahmen zu schaffen, der die Ziele der Entbürokratisierung verfolgt, ohne die verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Staates direkt anzugreifen. Die Einigung der Bilateralen Kommission dient dazu, die Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu erhöhen, indem sie den Weg für eine politische statt einer rein juristischen Lösung ebnet. Das Verfahren wurde dem Verfassungsgericht gemäß Art. 33.2 der Ley Orgánica 2/1979 zur Kenntnis gebracht, um den formalen Abschluss des Konflikts zu dokumentieren.
An wen es sich richtet und wie
Die Auswirkungen dieser Entscheidung betreffen primär alle wirtschaftlichen Akteure, die in der Region Valencia tätig sind oder dort ihre administrativen Prozesse abwickeln müssen.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unternehmen, die unter die Regulierung der Generalitat Valencia fallen, müssen sicherstellen, dass ihre internen Compliance-Prozesse und Antragsverfahren nicht mehr auf dem aufgehobenen Dekret-Ley 14/2025 basieren. Da die neue Ley 3/2026 ähnliche Ziele verfolgt, ist eine Prüfung der aktuellen Verfahren zur Vermeidung von Hyperregulierung unerlässlich.
- Selbstständige (Autónomos): Für Einzelunternehmer in Valencia bedeutet dies, dass die rechtliche Unsicherheit bezüglich der Verfahrensbeschleunigung vorerst durch das neue Gesetz ersetzt wird. Sie profitieren von der Beendigung des Rechtsstreits, müssen aber die spezifischen Anforderungen der Ley 3/2026 kennen, um administrative Verzögerungen zu vermeiden.
- Großunternehmen und Investoren: Für Akteure, die in Spanien expandieren, ist die Wiederherstellung der regulatorischen Stabilität in Valencia ein positives Signal. Die Vermeidung eines langwierigen Prozesses vor dem Verfassungsgericht reduziert das Risiko unvorhersehbarer regulatorischer Änderungen.
Was zu tun ist und wann
Es gibt keine unmittelbare Frist für eine Handlung, die aus diesem Beschluss selbst resultiert, da er primär die Beendigung eines Konflikts und die Aufhebung einer Norm bescheinigt. Dennoch ist folgendes Vorgehen ratsam:
- Überprüfung der Rechtsgrundlagen: Unternehmen sollten umgehend prüfen, ob ihre aktuellen administrativen Abläufe oder Genehmigungsverfahren noch auf den Artikeln 23, 25, 26, 42, 45 oder 83 des Dekret-Ley 14/2025 basieren. Diese sind nun rechtlich nicht mehr existent (Art. I).
- Anpassung an die Ley 3/2026: Alle Prozesse, die die Beschleunigung von Verfahren oder die Vermeidung von Hyperregulierung zum Ziel haben, müssen auf die Bestimmungen der neuen Ley 3/2026 umgestellt werden.
- Monitoring der Verhandlungen: Da die Bilaterale Kommission die Fragen auf zukünftige Verhandlungen vertagt hat, sollten Unternehmen die Entwicklung der Umsetzung der Ley 3/2026 genau beobachten, um auf etwaige neue regulatorische Anpassungen reagieren zu können.
Für eine detaillierte Analyse der Auswirkungen auf Ihr spezifisches Geschäftsmodell in der Region Valencia empfehlen wir eine Beratung durch die entsprechende Fachabteilung von BMC.
Haeufige Fragen
- Ist das Dekret-Ley 14/2025 in Valencia noch gültig?
- Nein, das Dekret-Ley 14/2025 wurde durch die neue Ley 3/2026 der Generalitat Valencia ausdrücklich aufgehoben.
- Welches Gesetz muss ich jetzt in Valencia beachten?
- Sie müssen die Bestimmungen der neuen Ley 3/2026 vom 29. Juni 2026 beachten, die die regulatorischen Ziele der vorherigen Norm übernimmt.
- Was bedeutet die Einigung für laufende Verfahren?
- Laufende Verfahren, die auf dem alten Dekret basierten, müssen auf die neue Rechtslage der Ley 3/2026 geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
- Wird der Konflikt zwischen Staat und Generalitat endgültig gelöst?
- Der spezifische Konflikt um das Dekret-Ley 14/2025 ist beendet, aber mögliche neue Unstimmigkeiten bezüglich der Ley 3/2026 werden für zukünftige Verhandlungen offen gelassen.
- Betrifft dies nur Unternehmen in Valencia?
- Ja, die Regelung betrifft primär Akteure, die der Verwaltungskompetenz der Generalitat Valencia unterliegen.
- Muss ich eine spezielle Meldung an die Behörden machen?
- Es gibt keine allgemeine Meldepflicht, aber Ihre administrativen Prozesse müssen mit dem neuen Rechtsrahmen der Ley 3/2026 konform sein.
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