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Bildungsexperten können künftig Erasmus+ Projekte evaluieren

Mit der Resolution vom 30. Juli 2026 (BOE-A-2026-17281) hat die Präsidentschaft des Spanischen Dienstes für die Internationalisierung des Bildungswesens (SEPIE) das Verfahren zur Bildung eines Expertenpanels festgelegt. Dieses Gremium wird maßgeblich an der Bewertung von Anträgen, Berichten und der Dokumentenanalyse für dezentralisierte Maßnahmen im Rahmen des Erasmus+ Programms mitwirken. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Qualität und die objektive Auswahl von Projekten durch unabhängige Fachkräfte zu gewährleisten.

Was sich ändert

Die vorliegende Resolution führt ein strukturiertes Verfahren zur Konstituierung eines Expertenpanels ein, das als technische Unterstützung für das SEPIE fungiert. Im Gegensatz zu den bisherigen vorübergehenden Verlängerungen der alten Expertengremien (wie sie zuletzt durch die Verlängerung bis zum 31. Januar 2027 möglich war), schafft diese neue Regelung eine langfristige Planungssicherheit für die Evaluierungsprozesse.

Gemäß der Resolution wird das Panel für einen Zeitraum von drei Jahren eingesetzt. Diese Amtszeit ist gemäß den Bestimmungen der Resolution verlängerbar. Ein wesentlicher Aspekt der Neuregelung ist die zeitliche Abdeckung: Das Verfahren ist nicht nur auf den aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 ausgelegt, sondern bereitet auch den Übergang zum nächsten Finanzrahmen 2028-2034 vor, sofern das SEPIE weiterhin als Nationale Agentur fungiert. Damit wird sichergestellt, dass die Evaluierung der Erasmus+ Projekte auch während des institutionellen Wechsels zwischen den EU-Finanzperioden ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann.

Kontext

Das SEPIE agiert auf Grundlage des Königlichen Erlasses 903/2007, der das Statut des SEPIE festlegt. Dieses Statut weist der Organisation die koordinierte Verwaltung der Erasmus+ Programme sowie die Förderung der Internationalisierung des spanischen Hochschulsystems zu. Die europäische Gesetzgebung für Erasmus+ schreibt explizit vor, dass Nationale Agenturen die Unterstützung unabhängiger Experten in Anspruch nehmen müssen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass nur Projekte mit höchster Qualität und unter Einhaltung aller spezifischen Kriterien gefördert werden.

In der Vergangenheit wurde das Expertenpanel durch verschiedene Resolutionen (unter anderem vom 1. Oktober 2015, 8. November 2018 und 25. Oktober 2021) geregelt. Da die bisherigen Panels aufgrund der Übergangsphasen zwischen den Finanzrahmen mehrfach verlängert werden mussten, dient die aktuelle Resolution dazu, eine stabile und rechtssichere Basis für die kommenden Jahre zu schaffen. Die Einbindung externer Experten ist somit kein optionales Element, sondern eine regulatorische Notwendigkeit zur Wahrung der Fairness, Kohärenz und Präzision bei der Vergabe von Subventionen und Akkreditierungen.

An wen es sich richtet und wie

Diese Regelung betrifft primär eine spezifische Gruppe von Akteuren im Bildungssektor:

  • Fachleute und Experten im Bildungs- und Ausbildungswesen: Für diese Gruppe eröffnet die Resolution eine professionelle Möglichkeit der technischen Zusammenarbeit mit einer staatlichen Institution. Experten können durch ihre Teilnahme an den Evaluierungsprozessen direkt zur Qualitätssicherung des europäischen Bildungsraums beitragen. Die Tätigkeit erfordert eine hohe fachliche Kompetenz in den jeweiligen Bereichen der Erasmus+-Aktionen.
  • Interessierte an der Projektbewertung: Personen, die eine aktive Rolle in der Verwaltung von EU-Fördergeldern einnehmen möchten, finden hier den formalen Rahmen vor. Die Teilnahme ermöglicht es, tiefgreifende Einblicke in die Kriterien und die Dokumentation von internationalen Bildungsprojekten zu gewinnen.

Für die Institutionen, die Erasmus+-Projekte beantragen, bedeutet diese Regelung eine höhere Verlässlichkeit der Bewertungsprozesse. Durch die Institutionalisierung des Expertenpanels wird das Risiko von Verzögerungen bei der Entscheidung über Förderanträge minimiert, da die personelle Kapazität für die Evaluierung langfristig gesichert ist.

Was zu tun ist und wann

Da es sich um eine Regelung zur Konstituierung eines Panels handelt, sollten betroffene Experten die folgenden Schritte beachten:

  • Beobachtung der offiziellen Bekanntmachungen: Das SEPIE wird die spezifischen Aufrufe zur Bewerbung für das Expertenpanel veröffentlichen. Interessenten sollten die Kommunikationskanäle des SEPIE regelmäßig prüfen.
  • Prüfung der Qualifikationsprofile: Da die Experten für die Analyse von Dokumenten und Berichten zuständig sind, müssen die Bewerber sicherstellen, dass ihre Expertise mit den Zielen des Erasmus+-Programms und den spezifischen Anforderungen der dezentralisierten Maßnahmen übereinstimmt.
  • Berücksichtigung der Amtszeit: Bewerber sollten sich bewusst sein, dass die Tätigkeit eine Bindung für drei Jahre bedeutet, wobei die Möglichkeit einer Verlängerung besteht.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Resolution den Rahmen für die zukünftige Zusammenarbeit schafft. Konkrete Fristen für die Einreichung von Bewerbungen werden in den jeweiligen spezifischen Aufrufen festgelegt, die auf dieser Resolution basieren. Für eine detaillierte Einschätzung der eigenen Eignung oder der Auswirkungen auf institutionelle Prozesse empfehlen wir die Konsultation der entsprechenden Fachabteilung bei BMC.

Haeufige Fragen

Was ist das Hauptziel dieser neuen Resolution?
Das Ziel ist die Schaffung eines stabilen Verfahrens zur Bildung eines Expertenpanels, das die Bewertung von Erasmus+ Projekten über verschiedene Finanzperioden hinweg sicherstellt.
Wie lange ist die Tätigkeit als Experte im Panel vorgesehen?
Die Amtszeit des Panels beträgt drei Jahre, wobei eine Verlängerung gemäß den Bestimmungen der Resolution möglich ist.
Welche Zeiträume deckt das neue Panel ab?
Es deckt den aktuellen Finanzrahmen 2021-2027 sowie den potenziellen zukünftigen Rahmen 2028-2034 ab.
Wer darf sich als Experte bewerben?
Fachleute und Experten aus dem Bereich der Bildung und Ausbildung, die über die notwendige Kompetenz zur Analyse von Projektanträgen und Berichten verfügen.
Warum ist ein externes Expertenpanel notwendig?
Um die Unparteilichkeit, Qualität und Fairness bei der Auswahl von Projekten zu garantieren, wie es die EU-Vorschriften für Nationale Agenturen vorsehen.
Ist die Teilnahme am Panel eine dauerhafte Anstellung?
Nein, es handelt sich um eine technische Zusammenarbeit zur Unterstützung der Evaluierungsprozesse im Rahmen der Erasmus+-Aktionen.
Technisches Datenblatt der Bestimmung
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