Zum Inhalt springen

Das RDL 18/2026 fährt die Nahost-Krisenmaßnahmen zurück: Kraftstoffe, Mehrwertsteuer und IVPEE

Das Real Decreto-ley 18/2026, de 29 de junio (Königliches Gesetzesdekret 18/2026 vom 29. Juni), veröffentlicht im BOE am 30. Juni 2026 unter der Kennung BOE-A-2026-14112, verlängert in abnehmendem Umfang die Maßnahmen des Plan Integral de Respuesta a la Crisis en Oriente Medio (Gesamtplan zur Reaktion auf die Nahost-Krise), die das Real Decreto-ley 7/2026, de 20 de marzo, gebilligt hatte. Die Norm trat am 1. Juli 2026 in Kraft, dem Tag nach ihrer Veröffentlichung, gemäß ihrer fünften Schlussbestimmung. Entgegen Lesarten, die die gesamte Norm in das Jahr 2027 verlegen, schieben nur zwei Vorschriften ihre Wirkung auf dieses Datum hinaus: die Neufassung des Artikels 8 der Ley 15/2012 und die Aufhebung von Kapitel V des Titels I des Real Decreto-ley 6/2022.

Was sich ändert

Kapitel II bündelt die steuerlichen Maßnahmen. Die Artikel 5, 6 und 7 legen die Sätze des Impuesto sobre Hidrocarburos (Mineralölsteuer) für Juli, August und September 2026 fest: Die Senkung für Diesel und bleifreies Benzin beträgt 15 Eurocent je Liter im Juli, 10 Cent im August und 5 Cent im September. Übersteigt der Verbraucherpreisindex (IPC) für Benzin oder Diesel im Juni 2026 den des Vorjahresmonats um mehr als 15 %, beträgt die Senkung 20 Cent im August und 15 im September; übersteigt ihn der IPC des Monats Juli, beträgt die Senkung im September 20 Cent.

Solange diese gesenkten Sätze gelten, setzt Artikel 8 die Erstattung für gewerblich genutzten Diesel nach Artikel 52 bis.6 der Ley 38/1992 zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2026 auf null Euro, und Artikel 9 legt die Erstattung für Agrardiesel nach Artikel 52 ter b) auf 6,93 Euro je 1.000 Liter im Juli, 25,86 im August und 44,78 im September fest. Keiner der beiden Artikel der Ley 38/1992 wird geändert: Die Norm nimmt sie als Bezugspunkt.

Bei der indirekten Besteuerung machen die Artikel 10 und 11 den Mehrwertsteuersatz von 10 % für elektrische Energie, Erdgas, Briketts, Pellets und Brennholz im August und September 2026 davon abhängig, dass der IPC der jeweiligen Unterklasse im Jahresvergleich im Juni oder Juli 15 % übersteigt. Beim Strom würde der ermäßigte Satz Verträge mit einer vereinbarten Leistung von bis zu 10 kW sowie Empfänger des Sozialtarifs (bono social) mit dem Status schwer schutzbedürftiger Verbraucher erfassen. Die Artikel 12 und 13 wenden dieselbe Bedingung auf den Satz von 0,5 % des Impuesto Especial sobre la Electricidad (Stromsteuer) an, mit Mindestbeträgen von 0,5 Euro je MWh bei industrieller Nutzung und 1 Euro je MWh im Übrigen.

Bei der IVPEE (Steuer auf den Wert der Stromerzeugung) regelt Artikel 14 die Bemessungsgrundlage und die Vorauszahlungen für 2026 mit einer Minderung der Vergütungen (10 % im ersten Quartal, ihre Gesamtheit im zweiten, 30 % im dritten und 40 % im vierten), und Artikel 15 fasst mit Wirkung zum 1. Januar 2027 den Artikel 8 der Ley 15/2012 neu: Satz von 3,5 % im Jahr 2027 und 0 % ab 2028.

Der Block der Direktbeihilfen behält die Beihilfe für gewerblichen Diesel im Straßentransport mit Beträgen von 0,10, 0,15 und 0,20 Euro je Liter im Juli, August und September 2026 bei (Art. 22), dehnt eine entsprechende Beihilfe auf Transportunternehmen aus, die keinen Zugang zur Erstattung für gewerblichen Diesel haben (Art. 25), verlängert die Dieselbeihilfe für landwirtschaftliche Erzeuger bis zum 30. September 2026 (Art. 16) und sieht Beihilfen für Eisenbahnunternehmen (Art. 28) und den Linienseeverkehr (Art. 30) vor. Artikel 31 untersagt den begünstigten Unternehmen bis zum 30. September 2026 Entlassungen wegen höherer Gewalt oder aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen, die sich aus der Lage ergeben, bei Strafe der Rückzahlung der Beihilfe und der Nichtigkeit der Entlassung.

Im Stromsektor ändert Artikel 2 die Ley 24/2013 und fügt eine vierundzwanzigste Zusatzbestimmung über die rotierende Reserve mittels Batterien in den Gebieten außerhalb der Halbinsel ein. Die einzige Aufhebungsbestimmung hebt mit Wirkung zum 1. Januar 2027 Kapitel V des Titels I des RDL 6/2022 auf; sie hebt Artikel 53.8 der Ley 24/2013 auf; und sie hebt Artikel 13.6 des RDL 7/2026 ohne aufgeschobenes Datum auf, sodass diese Vorschrift seit dem 1. Juli 2026 entfällt.

Kontext

Das RDL 7/2026, de 20 de marzo, billigte das erste Maßnahmenpaket gegen die Nahost-Krise, mit Senkungen der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer, die bis zum 30. Juni 2026 galten und an die Entwicklung des IPC geknüpft waren, eine Bedingung, die die Senkung im Juni bereits außer Kraft setzte. Bei moderaten Strompreisen im Großhandel organisiert das RDL 18/2026 einen gestaffelten Ausstieg: Die Kraftstoffsenkungen verringern sich Monat für Monat bis September, und die reguläre Energiebesteuerung wird stufenweise wiederhergestellt, mit der IVPEE bei 3,5 % im Jahr 2027 und 0 % ab 2028.

Wer betroffen ist und wie

  • Straßentransporteure: Die Halter der Fahrzeuge nach Artikel 52 bis.2 der Ley 38/1992 erhalten die Beihilfe von 10, 15 und 20 Cent je Liter und sehen zugleich die Erstattung für gewerblichen Diesel zwischen Juli und September 2026 ausgesetzt. Die begünstigten Unternehmen unterliegen bis zum 30. September 2026 dem Entlassungsverbot des Artikels 31.
  • Landwirte und Viehzüchter: Die Erstattung für Agrardiesel wird nach Monaten gestaffelt (6,93, 25,86 und 44,78 Euro je 1.000 Liter), und die Beihilfe des Artikels 46 des RDL 7/2026 wird bis zum 30. September 2026 verlängert.
  • Stromerzeuger: Sie versteuern die IVPEE 2026 mit geminderter Bemessungsgrundlage und geminderten Vorauszahlungen und müssen den Satz von 3,5 % für 2027 und von 0 % ab 2028 in ihre Prognosen aufnehmen.
  • Verbraucher und Versorger: Die etwaige Rückkehr der Mehrwertsteuer auf 10 % und der Stromsteuer auf 0,5 % im August und September 2026 hängt von den IPC-Daten ab, die das INE veröffentlicht; sie ist nicht automatisch.

Was zu tun ist und wann

  • Juli bis September 2026: die gesenkten Sätze der Mineralölsteuer der Artikel 5 bis 7 anwenden und im gewerblichen Transport die Beihilfe über dasselbe Verfahren wie die Erstattung nach Artikel 52 bis der Ley 38/1992 beantragen.
  • Nach jeder Veröffentlichung des IPC für Juni und Juli 2026: prüfen, ob die Mehrwertsteuer von 10 %, die Stromsteuer von 0,5 % und die Staffelung der Kraftstoffsenkung ausgelöst werden.
  • Bis zum 30. September 2026: Unternehmen, die Direktbeihilfen erhalten, müssen die von Artikel 31 untersagten Entlassungen unterlassen, um die Beihilfe nicht zu verlieren.
  • Vor dem 1. Januar 2027: IVPEE-Steuerpflichtige müssen die Abrechnung mit dem Satz von 3,5 % vorbereiten und beachten, dass zu diesem Datum auch Kapitel V des Titels I des RDL 6/2022 entfällt.

Um diesen Steuerkalender auf Ihren konkreten Fall zu übertragen, empfehlen wir, Ihre Situation mit dem Steuerbereich von BMC zu bewerten.

Haeufige Fragen

Wann tritt das RDL 18/2026 in Kraft?
Am 1. Juli 2026, dem Tag nach seiner Veröffentlichung im BOE, gemäß der fünften Schlussbestimmung. Nur zwei Vorschriften schieben ihre Wirkung auf den 1. Januar 2027 hinaus: die Änderung des Artikels 8 der Ley 15/2012 (Art. 15) und die Aufhebung von Kapitel V des Titels I des RDL 6/2022.
Was geschieht mit Artikel 13.6 des RDL 7/2026?
Er wird durch Punkt 4 der einzigen Aufhebungsbestimmung aufgehoben. Dieser Punkt nennt kein aufgeschobenes Datum, sodass die Aufhebung mit dem Inkrafttreten der Norm am 1. Juli 2026 wirksam wird, nicht im Jahr 2027.
Um wie viel sinkt die Kraftstoffsteuer?
Die Senkung der Mineralölsteuer für Diesel und bleifreies Benzin beträgt 15 Cent je Liter im Juli, 10 im August und 5 im September 2026. Übersteigt der IPC für Benzin oder Diesel im Juni den des Vorjahresmonats um mehr als 15 %, steigt die Senkung auf 20 Cent im August und 15 im September; übersteigt ihn der IPC des Monats Juli, beträgt die Senkung im September 20 Cent.
Bleibt die Mehrwertsteuer von 10 % auf Strom?
Nur unter Bedingungen. Sie gilt im August oder September 2026, wenn der IPC für Strom oder Erdgas im Juni oder Juli im Jahresvergleich 15 % übersteigt, und begünstigt Verträge mit einer vereinbarten Leistung von bis zu 10 kW sowie Empfänger des Sozialtarifs (bono social) mit dem Status schwer schutzbedürftiger Verbraucher, außerdem Erdgas, Briketts, Pellets und Brennholz.
Was geschieht mit der IVPEE?
Für 2026 behält Artikel 14 die Minderung der Bemessungsgrundlage und der Vorauszahlungen bei. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Satz 3,5 % und ab dem 1. Januar 2028 0 %, gemäß der Neufassung des Artikels 8 der Ley 15/2012 durch Artikel 15.
Werden die Artikel 52 bis und 52 ter der Ley 38/1992 geändert?
Nein. Das RDL 18/2026 nutzt sie als Bezugspunkt: Artikel 8 setzt die Erstattung für gewerblichen Diesel nach Artikel 52 bis.6 zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2026 auf null Euro, und Artikel 9 staffelt die Agrarerstattung nach Artikel 52 ter b), ihre Fassung ändert sich jedoch nicht.
Technisches Datenblatt der Bestimmung
Bestimmung im Detail ansehen →

BMC-Ressourcen

E-Mail
Kontakt