Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Steuersatz von 0 % findet Anwendung auf natürliche Produkte, die direkt aus dem Anbau gewonnen werden oder nach einfachen Manipulations- oder Konservierungsmaßnahmen, die ihre ursprünglichen Eigenschaften nicht verändern (wie z. B. das Zerkleinern), vorliegen. Für Güter des Anhangs der COVID-19-Verordnung muss der Empfänger eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, eine Klinik oder ein Krankenhaus (mit stationärem Betrieb) oder eine private Einrichtung mit sozialem Charakter sein. Das Produkt muss sowohl den NC-Code als auch die Beschreibung des entsprechenden Anhangs erfüllen.
Die Position der DGT hat eine konstante Linie bei der Anwendung des 0 %-Steuersatzes für Sanitätsgüter beibehalten, wobei der Schwerpunkt auf der Art des Empfängers und dem stationären Betrieb der Einrichtungen lag. Später verlagerte sich die Rechtsprechung auf die Definition natürlicher Produkte für Lebensmittel und stellte fest, dass eine einfache Manipulation diesen Status nicht verändert.
Wendepunkte
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Präzisiert, dass der Begriff Klinik oder Krankenhaus auch solche Einrichtungen umfasst, in denen Forschung oder Lehre betrieben wird.
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Führt das Kriterium der natürlichen Produkte für Lebensmittel ein und definiert diese als solche, die direkt aus dem Anbau oder nach einfachen Manipulationsmaßnahmen gewonnen werden.
Analyse auf Grundlage von 10 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.