Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Arbeitslosengeld: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Arbeitslosengeld wird als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft, das in dem Zeitraum steuerpflichtig ist, in dem es entsteht. Wenn die Zahlung von einer gerichtlichen Entscheidung abhängt, erfolgt die Zurechnung in dem Geschäftsjahr, in dem das Urteil rechtskräftig wird. Eine Deklarationspflicht besteht nicht, wenn das gesamte Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit 22.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt (oder 14.000 Euro bei mehr als einem Arbeitgeber unter spezifischen Bedingungen).

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung dieser Leistungen als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit stabil. Die Doktrin zur zeitlichen Zurechnung in Fällen von gerichtlichen Entscheidungen wurde beibehalten, und die Grenzen der Befreiung von der Deklarationspflicht wurden präzisiert. Es sind keine grundlegenden Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Natur der Leistung zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V2262-20

    Legt fest, dass unrechtmäßig bezogenes Arbeitslosengeld kein Einkommen darstellt, was die Berichtigung von Steuererklärungen ermöglicht, um diese Beträge auszuschließen.

Analyse auf Grundlage von 14 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V2236-23 27. Juli 2023

Arbeitslosengeld nach Gerichtsurteil wird dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoprestaciones por desempleoimputación temporalresolución judicialfirmeza de la sentencia LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1647-21 31. Mai 2021

Außerordentliche Umstrukturierungshilfen gelten als Arbeitsentgelt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoayudas extraordinariasreestructuración de empresasimputación temporalexigibilidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.eLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2121-18 17. Juli 2018

Arbeitslosengeld gilt im Rahmen der Einkommensteuer als Arbeitsertrag

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajosubsidio de desempleoexenciónprestaciones por desempleorelación laboral LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1561-18 6. Juni 2018

Vergeltungslohn wird dem Jahr der Rechtskraft des Urteils zugerechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
salarios de tramitaciónrendimientos del trabajoimputación temporalsentencia firmerectificación de autoliquidación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 6LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt