Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Eigenständige Leistung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 10 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Dienstleistungen unterschiedlicher Art, wie die Bereitstellung von Hörbüchern oder die Überlassung von E-Books, werden als eigenständige und nicht als nebengeordnete Leistungen zu Telekommunikationsdiensten betrachtet. Wenn Dienstleistungen unterschiedlicher Art zu einem Einheitspreis angeboten werden, wird die Bemessungsgrundlage für jede einzelne Leistung im Verhältnis zu ihrem Marktwert ermittelt. Im Falle von Büchern und Hörbüchern findet der ermäßigte Steuersatz der Mehrwertsteuer (IVA) von 4 Prozent Anwendung.

Die DGT hat eine beständige Linie bei der Identifizierung eigenständiger Leistungen beibehalten, die sowohl auf Versicherungen in Renting-/Leasingverträgen als auch auf Catering- oder Übersetzungsdienstleistungen angewendet wird. Jüngst wurde die Rechtsprechung auf digitale Dienste ausgeweitet, wobei bestätigt wurde, dass digitale Inhalte (Bücher und Hörbücher) eine autonome Leistung gegenüber der Telefonie darstellen. Die Entwicklung zeigt eine systematische Anwendung des Unabhängigkeitskriteriums, wenn die Dienstleistung einen eigenen Zweck für den Kunden erfüllt.

Wendepunkte

  1. V3738-16

    Legt fest, dass die Versicherung beim Leasing eine eigenständige Leistung ist, wenn der Leasingnehmer die Befugnis hat, seine eigene Versicherungsgesellschaft zu wählen.

  2. V0343-24

    Bestimmt, dass die Überlassung eines E-Books nicht nebengeordnet zum Telefoniemodell ist, da sie einen eigenständigen Zweck für den Kunden darstellt.

Analyse auf Grundlage von 10 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

10

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt