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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Installation und Montage: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 25 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (inversión del sujeto pasivo) findet Anwendung bei Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsleistungen, wenn der Empfänger Unternehmer oder Freiberufler ist. Damit die Lieferung von Waren als Bauleistung gilt, muss sie Gegenstand einer Installation und Montage sein, die über die bloße Bereitstellung hinausgeht. Bei Sanierungen muss das Hauptziel der Wiederaufbau sein, und die Kosten müssen 25 % des Gebäudewerts übersteigen.

Die Position der DGT bleibt in der Definition der Bauleistung konstant und verlangt stets eine Installation und Montage, damit die Lieferung nicht als bloße Warenlieferung gilt. Im Laufe der Auskünfte wurde die Anforderung aufrechterhalten, dass die Operation Folge eines Bau- oder Sanierungsvertrags sein muss. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine Wiederholung der technischen Anforderungen für die Anwendung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

Analyse auf Grundlage von 24 der 25 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2693-23 3. Okt. 2023

Anwendung der Reverse-Charge-Regelung bei Sanierungsarbeiten an Gebäuden

SG de Impuestos sobre el Consumo
inversión del sujeto pasivorehabilitación de edificacionesejecución de obraempresario o profesionalinstalación y montaje LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1496-22 22. Juni 2022

Vorsteuerumkehr bei der Betonlieferung abhängig von Installation oder Montage

SG de Impuestos sobre el Consumo
inversión del sujeto pasivoejecución de obrasuministro de materialesinstalación y montajeempresario o profesional LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 84.Uno.2º, letra f)RIVA — RD 1624/1992, Reglamento del IVA art. 24 quater
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0099-15 15. Jan. 2015

Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen nach Art. 84.Uno.2º.f) LIVA

SG de Impuestos sobre el Consumo
inversión del sujeto pasivoejecución de obrarehabilitación de edificacionesurbanización de terrenosinstalación y montaje LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 84.Uno.2º.fLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 20.Uno.22º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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