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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kulturelle Veranstaltungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2017–2023

Geltende Auffassung

Der Zugang zu Live-Kulturveranstaltungen und Konzerten unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz (IVA) von 10 %. Die von Künstlern, Interpreten, Regisseuren und Technikern (natürliche Personen) an Veranstalter erbrachten Dienstleistungen fallen ebenfalls unter den 10 %-Satz. Wenn für ein Festival ein Pauschalpreis angeboten wird, folgen die damit verbundenen Nebentätigkeiten wie Workshops oder Camping dem Regime der Hauptleistung (10 %).

Die DGT hat eine klare Unterscheidung zwischen dem Zugang zur Veranstaltung und anderen Dienstleistungen beibehalten. Die Anwendung des ermäßigten Satzes von 10 % auf Nebendienstleistungen hat sich gefestigt, sofern diese Teil eines Pauschalpreises für den Zugang zur Veranstaltung sind. Dennoch bleibt der allgemeine Satz von 21 % für Organisations- oder Vermittlungsdienstleistungen bestehen, die von natürlichen Personen erbracht werden.

Wendepunkte

  1. V2032-23

    Bestätigt, dass bei Festivals mit Pauschalpreis Aktivitäten wie Workshops oder Camping Nebendienstleistungen sind, die dem Regime des Veranstaltungszugangs (10 %) folgen.

Analyse auf Grundlage von 18 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

18
V0623-19 22. März 2019

Motorrad-Akrobatikshows unterliegen dem Regelsatz von 21 % bei der MwSt.

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivoespectáculos culturalesespectáculos deportivostipo reducidoprestación de servicios LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.Uno.2.6º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0290-18 7. Feb. 2018

Feuerwerke unterliegen dem Regelsatz der Mehrwertsteuer von 21 %

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivoespectáculos culturalestipo reducidoprestación de serviciostipo general LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.Uno.2.6º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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