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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Medizinische Geräte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 76 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der ermäßigte Steuersatz von 10 % findet Anwendung auf medizinische Geräte, die darauf ausgelegt sind, Beeinträchtigungen zu lindern oder zu behandeln, und die für den persönlichen und ausschließlichen Gebrauch von Personen mit körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen bestimmt sind. Zudem ist es bei bestimmten Produkten zwingend erforderlich, dass diese ausdrücklich im achten Abschnitt des Anhangs des Mehrwertsteuergesetzes (Ley del IVA) aufgeführt sind. Produkte mit gemischtem Verwendungszweck, die auch für nicht behindernde Pathologien dienen können, sind ausgeschlossen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach objektiven Designanforderungen für den persönlichen und ausschließlichen Gebrauch konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde die Notwendigkeit verstärkt, dass die Produkte zur Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes strikt der Aufzählung im Anhang des Mehrwertsteuergesetzes entsprechen müssen. Es sind keine Änderungen der Kriterien zu beobachten, sondern eine strenge Anwendung der Anforderungen an die Exklusivität und die Aufnahme in den Anhang.

Wendepunkte

  1. V2369-24

    Stellt klar, dass die Exklusivitätsklausel die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Geräte mit gemischtem Verwendungszweck verhindert, die auch für nicht behindernde Pathologien genutzt werden können.

Analyse auf Grundlage von 76 der 76 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2302-25 26. Nov. 2025

Erwerb einer Hyperbarkammer unterliegt dem Regelsatz von 21 % MwSt.

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivotipo reducidoequipos médicosdeficiencias físicasuso personal y exclusivo LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.1.6.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1940-25 15. Okt. 2025

Zubehör für Rollstühle unterliegt dem Regelsatz von 21 % MwSt.

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivoaccesoriosproductos de apoyotipo reducidoequipos médicos LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.Uno.1.6º.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2017-23 11. Juli 2023

Der Regelsatz von 21 % MwSt. gilt für Tische für Rollstuhlfahrer

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivoproductos de apoyodeficiencias físicastipo reducidoequipos médicos LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.Uno.1.6.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2016-23 11. Juli 2023

Bettgitter unterliegen dem allgemeinen MwSt.-Satz von 21 %

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivoproductos de apoyodeficiencias físicasbienes de uso personaltipo reducido LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90.unoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.uno.1.6.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2087-22 30. Sept. 2022

21 % MwSt. auf Becher mit ausgeschnittenem Nasenbereich anwendbar

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivoproductos de apoyodeficiencias físicastipo reducidoequipos médicos LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.1.6.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

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