Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber von nicht wiederverwendbaren Kunststoffverpackungen sind Steuerpflichtige der Steuer. Die innergemeinschaftlichen Erwerber müssen die Steuer mittels des Formulars 592 selbst abführen und die Registrierungs- sowie Bestandsführungspflichten erfüllen. Die Erstattung der Steuer ist Personen gestattet, die keine Steuerpflichtigen sind, sofern sie den Versand außerhalb des Hoheitsgebiets und die Zahlung der Steuer nachweisen.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition der Steuerpflichtigen und der aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb resultierenden Verpflichtungen konstant. Die Befreiungsfälle für Medizinprodukte sowie die Erstattungsmechanismen für nicht Steuerpflichtige, die Produkte exportieren, wurden präzisiert.
Wendepunkte
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Legt die Steuerpflicht fest, sieht jedoch eine Befreiung für Verpackungen vor, die für Arzneimittel oder Medizinprodukte bestimmt sind, gemäß Artikel 75.b) des Gesetzes 7/2022.
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Definiert, dass Produkte, die zur Aufnahme von Proben für In-vitro-Analysen bestimmt sind, nicht als Verpackungen gelten, da die Proben keine Waren darstellen.
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Präzisiert die Möglichkeit, die Erstattung der Steuer für nicht Steuerpflichtige zu beantragen, die den Versand außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets nachweisen.
Analyse auf Grundlage von 55 der 58 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.