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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Privatisierte autorisierte Einheiten — Entwicklung der DGT-Doktrin

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 23 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Die Befreiung erfordert ein subjektives Kriterium, nämlich dass die Tätigkeit von öffentlich-rechtlichen Einheiten oder autorisierten privaten Einheiten ausgeübt wird, wobei als Bildungseinrichtung eine solche verstanden wird, deren Aktivitäten hauptsächlich aus Unterricht bestehen, der in einen anerkannten Lehrplan einbezogen ist. Zudem wird ein objektives Kriterium verlangt: Die Tätigkeit muss aus der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen innerhalb eines organisatorischen Rahmens bestehen und darf keinen rein freizeitlichen Charakter haben.

Die Position der DGT ist seit 2014 konstant geblieben. Die Auskünfte wiederholen identisch die Notwendigkeit, sowohl die subjektiven Anforderungen (autorisierte Einheiten mit Lehrplänen) als auch die objektiven Anforderungen (Wissensvermittlung ohne Freizeitcharakter) zu erfüllen. Im Verlauf der Sequenz sind keine Änderungen in der Auslegung der Norm zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 22 der 23 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

23
V1998-17 26. Juli 2017

Steuerbefreiung von Masterstudiengängen bei Integration in Lehrpläne

SG de Impuestos sobre el Consumo
exención educativaentidades privadas autorizadasplanes de estudioactividad docentetransmisión de conocimientos LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 20.Uno.9ºRIVA — RD 1624/1992, Reglamento del IVA art. 7
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1510-17 13. Juni 2017

Online-Kurse ohne menschliche Interaktion unterliegen dem Regelsatz von 21 % MwSt.

SG de Impuestos sobre el Consumo
servicios prestados por vía electrónicaexención de servicios educativosenseñanza a distanciaentidades privadas autorizadasintervención humana accesoria LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3083-15 14. Okt. 2015

Nachhilfeunterricht in Lehrplanfächern ist von der Mehrwertsteuer befreit

SG de Impuestos sobre el Consumo
exención de enseñanzaentidades privadas autorizadasrequisito subjetivorequisito objetivoplanes de estudios LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.unoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 20.uno.9º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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