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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Berufsverbändebeiträge: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2021

Geltende Auffassung

Beiträge zu Berufsverbänden sind bei der Ermittlung des Nettoertrags aus wirtschaftlicher Tätigkeit abzugsfähig, sofern sie dem Grundsatz der Korrelation mit den Einnahmen, der korrekten zeitlichen Abgrenzung, der buchhalterischen Erfassung und der dokumentarischen Nachweisbarkeit entsprechen. Im Bereich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können diese Beiträge gemäß der geltenden Vorschriften als Arbeitsaufwand abgezogen werden. Die Abzugsfähigkeit ist jedoch an das Vorhandensein von Erträgen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit gebunden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgabe stabil, sofern die Anforderungen an die Erfassung, den Nachweis und die Korrelation mit den Einnahmen erfüllt sind. Es wurden konsistente Kriterien hinsichtlich der Unmöglichkeit angewandt, diese Ausgaben abzuziehen, wenn keine Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten oder aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen. In der analysierten Sequenz sind keine signifikanten rechtlichen Änderungen festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V3876-15 3. Dez. 2015

Berufsverbände: Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen in der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
gastos deduciblescuotas colegialesimputación por devengojustificación documentalinscripción contable LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 15.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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