Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Status von Mehrwegverpackungen kann durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden. Um recycelten Kunststoff von der Bemessungsgrundlage auszuschließen, ist es erforderlich, dessen Menge durch eine gemäß der Norm UNE-EN 15343:2008 oder deren Nachfolgenormen akkreditierte Stelle zu zertifizieren.
Die DGT behält die Flexibilität bei, jedes rechtlich zulässige Beweismittel zur Nachweisbarkeit der Wiederverwendbarkeit von Verpackungen zu nutzen. Sie hat jedoch die Anforderungen für den Nachweis des Anteils an recyceltem Kunststoff verschärft und verlangt Zertifizierungen durch akkreditierte Stellen nach spezifischen Normen.
Wendepunkte
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Führt die Notwendigkeit ein, recycelten Kunststoff während der ersten 12 Monate durch ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle (Norm UNE-EN 15343:2008) oder eine Eigenverantwortliche Erklärung nachzuweisen.
Analyse auf Grundlage von 9 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.