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Undurchlässige Kaffeekapseln unterliegen ab 2026 der Verpackungssteuer

Die Beschaffenheit bestimmter Einwegverpackungen wurde durch die jüngste Auslegung der Vorschriften zur Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen definiert. Die Frage konzentriert sich darauf, ob undurchlässige Kaffeekapseln, die zusammen mit dem Produktabfall (dem gebrauchten Kaffee) entsorgt werden, in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Steuer fallen.

Was die DGT entschieden hat

Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat festgelegt, dass ab dem 12. August 2026 undurchlässige Kaffeekapseln, die verwendet und gemeinsam mit dem Produktabfall entsorgt werden, gemäß Verordnung (EU) 2025/40 als Verpackungen gelten. Infolgedessen fallen diese Kapseln unter den sachlichen Anwendungsbereich der Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen, sofern sie zwei Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind nicht wiederverwendbar.
  • Sie enthalten Kunststoff in ihrer Zusammensetzung.

Dieses Kriterium basiert auf der Anwendung des Gesetzes 7/2022 und dem europäischen Regulierungsrahmen. Es wird festgelegt, dass die Verpackung, die das Produkt enthält und gleichzeitig mit dessen Abfall entsorgt wird, der entsprechenden Besteuerung unterliegen muss.

Was das für Sie bedeutet

Für Unternehmen, die mit Kaffee handeln, bedeutet diese Änderung eine neue Steuerlast, die im August 2026 in Kraft tritt. Wenn Ihr Produktkatalog undurchlässige Kaffeekapseln umfasst, die Kunststoff enthalten und nicht für die Wiederverwendung konzipiert sind, müssen Sie diese Steuer in Ihre Kosten und steuerlichen Verpflichtungen einbeziehen. Dies ist von direkter Bedeutung für Hersteller und Händler, die mit dieser Art von Einwegformaten arbeiten.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, eine technische Analyse der Zusammensetzung der vertriebenen Kapseln durchzuführen, um zu identifizieren, welche Kunststoff enthalten und welche nicht. Zudem sollte überprüft werden, ob deren Design eine Wiederverwendung ermöglicht oder ob sie der Definition einer undurchlässigen Verpackung entsprechen, die mit dem Abfall entsorgt wird. Die Bewertung der Auswirkungen dieser Steuer auf die Kostenstruktur und den endgültigen Verkaufspreis ist für die Steuerplanung im Hinblick auf das Inkrafttreten von entscheidender Bedeutung.

Häufige Fragen

Ab welchem Datum wird diese Steuer auf Kapseln erhoben?
Die Anwendung dieses Kriteriums wird ab dem 12. August 2026 wirksam.
Welche Art von Kapseln unterliegt der Steuer?
Solche, die undurchlässig und nicht wiederverwendbar sind und Kunststoff enthalten.
Offizielle verbindliche Auskunft V5412-26
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