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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Berechnung des Ertrags und des Steuerabzugs für eine auf Aktienindizes bezogene, in US-Dollar denominierte Anleihe. Die DGT stellt klar, dass der Ertrag die Differenz zwischen dem Tilgungs- und dem Anschaffungswert in Dollar ist, umgerechnet in Euro zum Wechselkurs zum Zeitpunkt der Rückzahlung.
Gestellte Frage: Ob die Art und Weise der Durchführung der Abrechnung entsprechend dem Nennbetrag der Schuldverschreibung und folglich der auf das Ergebnis dieser Abrechnung einbehaltene Steuerabzug korrekt sind.
Die Erträge aus der Schuldverschreibung sind Erträge aus beweglichem Kapital durch die Überlassung von Eigenkapital. Zur Berechnung des Ertrags ist die Differenz zwischen dem Tilgungs- oder Rückzahlungsbetrag und dem Anschaffungswert in der Währung des Vermögenswerts zu ermitteln, wobei diese Differenz zum zum Zeitpunkt der Tilgung geltenden Wechselkurs in Euro umzurechnen ist. Die Bemessungsgrundlage für den Quellensteuerabzug ist die positive Differenz zwischen beiden Werten in der Währungseinheit des Vermögenswerts, umgerechnet in Euro zum Wechselkurs zum Zeitpunkt der Tilgung.
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