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Der Anfragende erkundigt sich, ob nach dem Tod seines Vaters eine Ermäßigung der IIVTNU in Höhe von 95 % in Anspruch genommen werden kann, da dieser seinen Hauptwohnsitz aus gesundheitlichen Gründen verlegen musste. Die DGT stellt klar, dass sie nicht beurteilen kann, ob die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes erfüllt ist, da diese Bewertung gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung der zuständigen Gemeinde obliegt.
Cuestión planteada Si en este caso podría entenderse de aplicación la bonificación dado que el causante tuvo que cambiar de vivienda habitual por motivos de salud y problemas de movilidad.
El artículo 108.4 del TRLRHL faculta a los Ayuntamientos para establecer bonificaciones en la cuota del IIVTNU mediante ordenanzas fiscales. La ley remite a la ordenanza municipal para regular los requisitos sustantivos y formales de estas bonificaciones. Por tanto, la competencia para valorar si un inmueble constituye la vivienda habitual del causante y si se cumplen las condiciones de la ordenanza local recae exclusivamente en el Ayuntamiento.
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