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V5016-16 18. November 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · know-how

Sprachlehrmethoden gelten nicht als Know-how für die Reduzierung der Körperschaftsteuer

Ein Sprachschulungsunternehmen erkundigte sich, ob sein Managementmodell und seine Lehrmethode als Know-how einzustufen seien. Die DGT entschied, dass die Methode, da sie durch den Unterricht selbst offenbart wird, nicht die notwendige Eigenschaft nicht offengelegter Informationen erfüllt, die für diesen Begriff erforderlich ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1) Ob die Gesamtheit der geschäftlichen Informationen, die die Lehrmethode des anfragenden Unternehmens sowie sein administratives und kommerzielles Geschäftsmodell bilden, als Know-how gelten.

Die Entscheidung der DGT

Know-how erfordert die Vermittlung spezifischer, der Öffentlichkeit nicht zugänglicher Kenntnisse und Erfahrungen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Lehrmethode handelt, die durch die Tätigkeit selbst vermittelt wird, wird der Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daher kann sie nicht als Know-how eingestuft werden und ist von der Ermäßigung gemäß Artikel 23 des LIS ausgeschlossen.

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