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V4929-16 15. November 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · arrendamiento de vivienda

Vermietung von Wohnraum mit Gastronomie-Leistungen unterliegt der MwSt. und gilt als wirtschaftliche Tätigkeit

Ein Eigentümer erkundigt sich, ob die Vermietung von Wohnraum für Ferienaufenthalte inklusive Frühstücksbuffet der Mehrwertsteuer unterliegt und wie diese im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) zu behandeln ist. Die DGT stellt klar, dass die Erbringung von Gastronomiedienstleistungen dazu führt, dass die Transaktion der MwSt. unterliegt und die Einkünfte als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit einzustufen sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Einkommensteuer, Einstufung der aus der oben beschriebenen Vermietung von Wohnungen erzielten Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Umsatzsteuer, Besteuerung und anwendbarer Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermietung von möblierten Wohnungen unterliegt der Umsatzsteuer, wenn der Vermieter ergänzende Dienstleistungen, die typisch für die Hotelbranche sind, wie etwa die Gastronomie, erbringt. In diesem Fall findet der ermäßigte Steuersatz von 10 % Anwendung. Wenn die Vermietung zudem mit Gastronomieleistungen kombiniert wird, sind die Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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