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V4631-16 2. November 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · entrega de bienes

Wenn Materialkosten 40 % übersteigen, unterliegt das gesamte Bauvorhaben dem 21 %-Steuersatz

Ein Unternehmer erkundigt sich, ob bei einer Renovierungsmaßnahme Material und Arbeitsleistung separat fakturiert werden können, um unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Die DGT stellt klar: Übersteigen die Materialkosten 40 % der Bemessungsgrundlage, gilt die gesamte Transaktion als Warenlieferung und unterliegt dem Steuersatz von 21 %.

Die gestellte Frage

Si, dentro de la misma obra, es posible separar en dos facturas diferentes el coste de los materiales empleados y el de la mano de obra, con el fin de poder aplicar a cada parte diferenciada el tipo correspondiente.

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