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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er aufgrund von Renten des INSS und aus Frankreich eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Die DGT stellt fest, dass bei einer ausländischen Rente von weniger als 1.500 Euro die Grenze für die Nichtabgabepflicht bei 22.000 Euro pro Jahr liegt.
Cuestión planteada Si está obligado a presentar declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas por el período impositivo 2015.
Si la pensión francesa tributa en España según el Convenio, el límite para no declarar es de 22.000 euros anuales al ser la segunda pensión inferior a 1.500 euros. El contribuyente no estará obligado a presentar declaración siempre que no obtenga otras rentas que le obliguen a ello ni se den circunstancias especiales de obligación. La pensión extranjera se considera rendimiento del trabajo si no es una pensión pública bajo los términos del Convenio.
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