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V4421-16 14. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · sociedad civil

Gütergemeinschaften unterliegen der Einkommenszuweisung und nicht der Körperschaftsteuer

Es wurde angefragt, ob eine Gütergemeinschaft, die im Großhandel mit Brot und Backwaren tätig ist, körperschaftsteuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass eine Gütergemeinschaft weiterhin durch die Zuweisung der Einkünfte an ihre Mitglieder besteuert wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die anfragende Gesellschaft körperschaftsteuerpflichtig sein wird

Die Entscheidung der DGT

Um für die Körperschaftsteuer steuerpflichtig zu sein, muss eine zivilrechtliche Gesellschaft einen gewerblichen Zweck und eine steuerrechtliche Rechtspersönlichkeit besitzen. Die Rechtspersönlichkeit wird erworben, wenn die Vereinbarungen nicht geheim sind und gegenüber der Verwaltung durch eine öffentliche Urkunde oder ein privates Dokument, das für die Zuteilung der Steuernummer (NIF) vorgelegt wurde, offengelegt werden. Ein gewerblicher Zweck impliziert die Ausübung von Produktions, Austausch- oder Dienstleistungsaktivitäten in einem nicht ausgeschlossenen Sektor (wie Landwirtschaft oder Bergbau). Gütergemeinschaften erfüllen diese Anforderungen nicht und werden nach dem System der Einkommenszuweisung besteuert.

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