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V4314-16 6. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · sociedad civil

Gütergemeinschaften unterliegen der Einkommenszuweisung und nicht der Körperschaftsteuer

Es wurde angefragt, ob eine Gütergemeinschaft (comunidad de bienes) der Körperschaftsteuer oder dem Regime der Einkommenszuweisung unterliegen muss. Die DGT stellt klar, dass Gütergemeinschaften weiterhin nach dem Verfahren der Einkommenszuweisung zu besteuern sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob sie ab dem 1. Januar 2016 der Körperschaftsteuer unterliegen muss oder ob sie nach dem Sonderregime der Einkommenszuweisung besteuert werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Zivilgesellschaftliche Gesellschaften mit gewerblichem Zweck und Rechtspersönlichkeit sind Steuerpflichtige der Körperschaftsteuer. Um für steuerliche Zwecke über eine Rechtspersönlichkeit zu verfügen, muss die zivilrechtliche Gesellschaft gegenüber der Verwaltung durch eine öffentliche Urkunde oder ein privates Dokument, das zur Erlangung der Steuernummer (NIF) vorgelegt wurde, nachgewiesen worden sein. Einheiten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, wie etwa Gütergemeinschaften, werden nach dem System der Einkommenszuweisung besteuert.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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