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V4266-16 5. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · resultados extracooperativos

Einkününfte aus dem Verkauf von Wohnungen und Gewerbeflächen an Nicht-Mitglieder unterliegen dem Regelsatz der Körperschaftsteuer

Eine Wohnungsbaugenossenschaft erkundigte sich nach dem anzuwendenden Steuersatz für Erträge aus dem Verkauf von Wohnungen und Gewerbeflächen. Die DGT stellt klar, dass es sich bei Verkäufen an externe Dritte um außergenossenschaftliche Ergebnisse handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zu welchem Steuersatz müssen die aus dem Verkauf von Wohnungen und Geschäftsräumen resultierenden Einkünfte in der Körperschaftsteuer versteuert werden.

Die Entscheidung der DGT

Die aus der Übertragung von Wohnungen und Geschäftsräumen an Dritte, die keine Mitglieder sind, resultierenden Ergebnisse gelten als außergenossenschaftliche Ergebnisse. Daher finden die steuerlichen Vergünstigungen für Genossenschaftsergebnisse keine Anwendung, sondern es gilt der allgemeine Körperschaftsteuersatz. Der anwendbare Satz beträgt 28 % für ab 2015 begonnene Zeiträume und 25 % für ab 2016 begonnene Zeiträume.

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