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V4214-16 3. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten

Der Steuerpflichtige erkundigte sich, ob die Steuerbefreiung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Teilnahme an einem Fortbildungsprogramm der Europäischen Kommission in Anspruch genommen werden kann, während er weiterhin in Spanien vergütet wird. Die DGT stellt fest, dass dies nicht anwendbar ist, da die Tätigkeit rein fortbildender Natur ist und keine Erwerbstätigkeit für eine gebietsfremde Einheit darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Ob die in Artikel 7 Buchstabe p des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Befreiung auf Sie anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

La exención del artículo 7 p) de la LIRPF requiere que los trabajos se realicen para una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. Para que el trabajo sea efectivo en el extranjero, debe haber desplazamiento y el centro de trabajo debe ubicarse fuera de España. Dado que la actividad de los Expertos Nacionales en Formación Profesional tiene un objetivo fundamentalmente formativo, no se considera un trabajo efectuado para la entidad destinataria a efectos de esta exención.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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