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V4177-16 30. September 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · régimen de grupo de entidades

Voraussetzungen für die Anwendung des Konzernregimes und Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei konzerninternen Dienstleistungen

Es wird geprüft, ob eine Gesellschaft mit einer Beteiligung von 51 % an einer anderen Gesellschaft das Sonderregime für Unternehmensgruppen anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verflechtung erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1.- Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen für die Anwendung des Konzernregimes gemäß Gesetz 37/1992.

Die Entscheidung der DGT

Um das Konzernregime anzuwenden, muss eine beherrschende Einheit vorliegen, die durch eine Beteiligung von mehr als 50 % am Kapital oder an den Stimmrechten eine effektive Kontrolle über abhängige Einheiten ausübt. Zudem müssen finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verknüpfungen bestehen. Es wird vermutet, dass bei Vorliegen einer finanziellen Verknüpfung auch die wirtschaftliche und die organisatorische Verknüpfung erfüllt sind, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Im Falle von Intra-Konzern-Dienstleistungen unter diesem Regime entspricht die Bemessungsgrundlage den Kosten der für deren Erbringung verwendeten Waren und Dienstleistungen, auf die die Steuer entrichtet wurde.

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