Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3987-15 15. Dezember 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · contrato mixto

Vermietung eines Theaters mit Licht- und Tontechnik unterliegt nicht dem IRPF-Einbehalt

Ein Dienstleister für Wartung sowie Licht- und Tontechnik beabsichtigt, ein Theater für Aufführungen an Kompanien zu vermieten. Die DGT stellt fest, dass die Vermietung von Räumlichkeiten unter die Nummer 861.2 des IAE fällt und die Einnahmen keinen Steuerabzug (Retención) erfordern.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - IAE-Rubrik, unter der sich der Steuerpflichtige anmelden muss.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermietung von Theatern für Aufführungen, Inszenierungen und Proben wird unter der Rubrik 861.2 des IAE als Vermietung von Gewerberäumen und sonstigen Vermietungen n.e.f. eingestuft. Wenn die Vermietung mit der Erbringung von Licht- und Tonleistungen kombiniert wird, handelt es sich um einen gemischten Vertrag über die Vermietung eines Geschäftsbetriebs und Dienstleistungen. Daher unterliegen die vereinnahmten Beträge gemäß Artikel 75 der IRPF-Verordnung nicht dem Quellensteuerabzug.

Kostenloses Erstgespräch buchen