Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3929-16 19. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Von Unternehmen gezahlte Leistungen bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind Arbeitseinkommen und können einen Abzug von 30 % ermöglichen

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob Beträge, die nach einer gerichtlichen Entscheidung über seine absolute dauerhafte Erwerbsunfähigkeit gezahlt wurden, der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt klar, dass es sich um Arbeitseinkommen handelt, auf die ein Abzug gewährt werden kann, sofern die Zuordnung in einem einzigen Veranlagungszeitraum erfolgt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tratamiento fiscal en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas de las cantidades percibidas.

Die Entscheidung der DGT

Las cantidades satisfechas por la empresa en virtud de sentencia judicial por incapacidad permanente constituyen rendimientos del trabajo. Estas cantidades permiten aplicar la reducción del 30% prevista en el artículo 18.2 de la LIRPF, siempre que se imputen en un único periodo impositivo, al considerarse rendimientos obtenidos de forma notoriamente irregular en el tiempo según el Reglamento.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt