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V3927-15 9. Dezember 2015 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
OTRO · anstalt

Spenden von Grundstücken in Spanien durch liechtensteinische „Anstalt“ unterliegen IRNR, ISD und IIVTNU

Ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob eine liechtensteinische Stiftung vom Typ „Anstalt“ bei der Schenkung von Grundstücken in Marbella steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass die Einheit über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt und der Vorgang die entsprechenden Steuern auslöst.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die 'Anstalt' in Spanien steuerrechtliche Rechte und Pflichten haben kann. Insbesondere, ob die Übertragung/Schenkung von in Spanien belegenen Vermögenswerten eine Besteuerung durch IRNR, ISD und IIVTNU zur Folge hat.

Die Entscheidung der DGT

Die 'Anstalt' verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und rechtliche Substanz in der spanischen Rechtsordnung. Die Schenkung von in Spanien gelegenen Grundstücken löst die IRNR aufgrund des Veräußerungsgewinns des Schenkers (Anstalt), die ISD aufgrund der realen Verpflichtung des im Ausland ansässigen Beschenkten und die IIVTNU aufgrund der Übertragung von städtischen Grundstücken aus, wobei der Erwerber der Steuerpflichtige der letzteren ist.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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