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V3923-16 16. September 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Eine Gruppe von Geschwistern erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Geschäftsanteile an verschiedenen Unternehmen in ihre jeweiligen Holdinggesellschaften unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Gründe für die Transaktion wirtschaftlich begründet sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des LIS fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung von Geschäftsanteilen kann unter das Sonderregime des Artikels 87 des LIS fallen, sofern die Anforderungen an den Wohnsitz, eine Mindestbeteiligung von 5 % und den ununterbrochenen Besitz während des vorangegangenen Jahres erfüllt sind. Die Transaktion ist gültig, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen wie Umstrukturierung oder Rationalisierung erfolgt und nicht zum bloßen Steuervorteil dient. Ebenso können die aus diesen Anteilen resultierenden Dividenden gemäß Artikel 21 des LIS steuerfrei sein, ohne Quellensteuerpflicht.

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