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V3798-15 1. Dezember 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IRPF · aportación no dineraria

Sonderregelung für Sacheinlagen nach Art. 87 LIS anwendbar

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Gesellschaftsanteilen unter die Sonderregelung des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) für Zwecke der Einkommensteuer (IRPF) fallen kann. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung von der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie dem Vorliegen wirtschaftlich begründeter Gründe abhängt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob das steuerliche Sonderregime gemäß Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer auf die nicht geldwerte Einlage des Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Einkommensteuer (IRPF) des erscheinenden Teils anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung anzuwenden, muss die empfangende Einheit in Spanien ansässig sein oder eine Betriebsstätte unterhalten, und der Einbringer muss eine Beteiligung von mindestens 5 % an der daraus resultierenden Einheit halten. Im Falle von Aktien müssen diese im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten werden, und die Einheit darf weder eine Wirtschaftliche Interessengemeinschaft sein noch die Vermögensverwaltung als Haupttätigkeit ausüben. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen.

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