Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3794-16 9. September 2016 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Telearbeit für deutsches Unternehmen in Spanien steuerpflichtig, wenn Arbeitnehmer dort ansässig

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer, der für ein deutsches Unternehmen im Homeoffice arbeitet, erkundigt sich nach der Steuerpflicht. Die DGT stellt klar, dass die aus der in Spanien ausgeübten Tätigkeit resultierenden Einkünfte in Spanien steuerpflichtig sind, wenngleich Deutschland den Anteil der Arbeit besteuern kann, der physisch in Deutschland erbracht wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Der Anfragende wirft die folgenden Fragen auf:

Die Entscheidung der DGT

Die von einem privaten Wohnsitz in Spanien aus ausgeübte Tätigkeit gilt als in Spanien ausgeübt. Wenn der Arbeitnehmer in Spanien steuerpflichtig ist, werden die Einkünfte aus dieser Tätigkeit in Spanien besteuert, mit Ausnahme des anteiligen Teils, der sich aus den physisch in Deutschland geleisteten Arbeitstagen ergibt. Im Falle einer Doppelbesteuerung muss Spanien diese gemäß dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen beseitigen.

Kostenloses Erstgespräch buchen